Nur eingeschränktes Verbot
„Elmo“-Besitzerin darf weiterhin „Kampfhunde“ halten
Das Landesverwaltungsgericht OÖ meldet zur tödlichen Hundeattacke in Naarn: Es war laut Gesetz korrekt, der Besitzerin die Haltung ihrer vier ausgewachsenen American Staffordshire Terrier zu untersagen. Allerdings darf dieser Bescheid laut aktuellem Hundehaltegesetz nicht für alle Tiere dieser Rasse gelten. Heißt: Die Frau darf nach wie vor Amstaffs halten.
NAARN. Unmittelbar nach der tödlichen Bissattacke mehrerer American Staffordshire Terrier auf eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn untersagte Bürgermeister Martin Gaisberger der Hundehalterin die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier sowie aller sonstigen Hunde dieser Rasse. Gegen diesen Bescheid erhob die Hundehalterin Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Sie kritisierte unter anderem Verfahrensmängel und dass keine nähere Begründung der Prognose erfolgt sei, kein entsprechendes Ermittlungsverfahren durchgeführt worden sei und darüber hinaus formale Unzulässigkeiten vorliegen würden.
Bescheid des Bürgermeisters bestätigt
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich kam nun auf Basis der Verfahrensunterlagen und der öffentlichen mündlichen Verhandlung zum Ergebnis, dass der Bescheid des Bürgermeisters gemäß den Bestimmungen des Oberösterreichischen Hundehaltegesetzes zu bestätigen war. Denn nach den Regelungen des Hundehaltegesetzes ist die Haltung eines Hundes zu untersagen, wenn der Halter nicht in der Lage ist, den Hund so zu halten, dass Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abgewendet werden.
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich kam zu dem Schluss, dass die einstige Besitzerin von "Elmo" und weiteren Hunden der Rasse American Staffordshire Terrier auch in Zukunft nicht in der Lage sei, die "Hunde so zu halten, dass Gefährdungen verhindert werden":
"Der schwerwiegende Vorfall vom Oktober 2023, der zum Tod eines Menschen und in der Folge zu einer strafrechtlichen Verurteilung der Beschwerdeführerin wegen fahrlässiger Tötung führte, sowie die Verantwortung der Beschwerdeführerin im Rahmen der öffentlichen mündlichen Verhandlung rechtfertigt die Annahme, dass die Beschwerdeführerin auch künftig nicht in der Lage ist, Hunde so zu halten, dass Gefährdungen oder Belästigungen verhindert werden. Die Untersagung der Haltung der genannten Hunde war daher erforderlich, um weiteren Gefährdungen durch die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Hundehaltung entgegenzuwirken."
Verurteilte darf andere Amstaffs halten
In Bezug auf die Untersagung der Haltung sämtlicher Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier musste der Bescheid hingegen korrigiert werden, wie das Landesverwaltungsgericht informiert: "Hundehalteverbote können nach der derzeit in Geltung stehenden Fassung des oberösterreichischen Hundehaltegesetzes stets nur im Hinblick auf einen bestimmten Hund ausgesprochen werden. Die Möglichkeit, über eine Person ein auf bestimmte Rassen bezogenes Hundehalteverbot bzw. ein generelles Hundehalteverbot zu verhängen, besteht nach aktueller Gesetzeslage nicht."
Das Hundehaltegesetz wird aufgrund des Vorfalls in Naarn derzeit umfassend überarbeitet:
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