Gesundheitskasse warnt
Achtung, Studierende: Mitversicherung hat Ablaufdatum!

Studierende, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Familienbeihilfe beziehen und keine eigene Krankenversicherung haben, erfüllen die Voraussetzungen für die Mitversicherung. | Foto: copyright SVC
  • Studierende, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Familienbeihilfe beziehen und keine eigene Krankenversicherung haben, erfüllen die Voraussetzungen für die Mitversicherung.
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Frist endet mit 18 Jahren –Verlängerung bis 27 Jahre möglich –
Angebot der Selbstversicherung

OÖ. Mit Ende des Wintersemesters an den Universitäten und Fachhochschulen sollten Studierende, dieüber eine Mitversicherung krankenversichert sind, wieder einmal einen Blick auf ihren Versicherungsstatus werfen. Unter Umständen fallen die Voraussetzungen dafür weg. Dann ist Handeln angesagt, um nicht ohne Krankenversicherung dazustehen.

Bestätigung der Uni vorlegen

Studierende, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachgewiesenermaßen Familienbeihilfe beziehen und keine eigene Krankenversicherung haben, erfüllen die Voraussetzungen für die Mitversicherung. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, endet auch die Mitversicherung. Studentinnen und Studenten, die keine Familienbeihilfe mehr erhalten (Achtung: das kann auch vorübergehend nach einem Studienwechsel sein), können ihren Versicherungsstatus jedoch aufrechterhalten, indem sie eine Inskriptions-Bestätigung oder Studien-Bestätigung der Universität vorlegen. Ab dem zweiten Studienjahr ist zusätzlich ein Studienerfolgsnachweis (mindestens acht positive Semesterwochenstunden oder 16 ETCS-Punkte für das vorherige Studienjahr) erforderlich.

Alternative: Selbstversicherung

Studierende, die keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben oder keinen ausreichenden Studienerfolg vorweisen können, haben die Möglichkeit, bei der Österreichischen Gesundheitskasse eine Selbstversicherung abzuschließen. Der monatliche Beitrag für die begünstigte Selbstversicherung für Studierende beträgt 64,78 Euro (Stand 2022). Damit verbunden ist derAnspruch auf zum Beispiel ärztliche Hilfe, Behandlung im Krankenhaus und Medikamente.

18. Geburtstag als Ende

Die Mitversicherung für Kinder endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Ein Schulbesuch verlängert diese Frist. Auch in diesem Fall ist eine Bestätigung des Finanzamtes, dass weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird, notwendig. Liegt noch kein Bescheid vor, genügt die Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung. Die Österreichische Gesundheitskasse empfiehlt, sich rechtzeitig um die Aufrechterhaltung der Krankenversicherung zu kümmern. Offene Fragen beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Gesundheitskasse. Bitte vereinbaren Sie dazu online einen Termin! 
Alle Informationen sowie Informationsbroschüren zur Selbstversicherung für Studierende stehen zum Download unter www.gesundheitskasse.at zur Verfügung.

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