Hallenbad Neusiedl am See
Denkmalschutz ist nun fix

- Das Bundesverwaltungsgericht hat den Einspruch der Freizeitbetriebe abgewiesen.
- Foto: Stadtgemeinde Neusiedl
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Das Hallenbad Neusiedl am See wurde 2019 unter Denkmalschutz gestellt. Das Bundesveraltungsgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt.
NEUSIEDL AM SEE. Laut heutigem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der Bescheid des Bundesdenkmalamtes zur Unterschutzstellung des Hallenbades Neusiedl am See bestätigt und der Beschwerde der Freizeitbetriebe Neusiedl GmbH und der Stadtgemeinde Neusiedl am See nicht stattgegeben. Der Bescheid wurde vom Bundesdenkmalamt am 7. Juni 2019 ausgestellt und von der Stadtgemeinde und den Freizeitbetrieben angefochten.

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Sachverständigengutachten
Das Urteil des Richters wurde mit den Sachverständigengutachten des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesdenkmalamtes begründet.
Endlich Entscheidung
Seitens der Stadtgemeinde Neusiedl am See ist man mit der Entscheidung nicht einmal unzufrieden. Im Gegenteil, man ist froh, dass der Bescheid endlich gekommen ist. "Endlich gibt es eine Entscheidung und wir können an einer Lösung zum Erhalt unseres Hallenbades zügig arbeiten. Das Hallenbad ist eine wichtige Institution unserer Stadt für Kinder und Erwachsene", sagt Bürgermeisterin LAbg. Elisabeth Böhm.
Geschäftsführerin der Freizeitbetriebe Neusiedl am See Mag. Anna Horvath stellt fest: „Jetzt haben wir durch das Urteil endlich Rechtssicherheit und können die weiteren Schritte zur Sanierung setzen“.
Ideale Lösung wichtig
„Das Allerwichtigste ist jetzt natürlich eine ideale Lösung zu finden", so Bürgermeisterin Lisa Böhm. "Jetzt muss schnellstmöglich entschieden werden, wie wir das Hallenbad sanieren werden und wie eine Finanzierung aussehen wird.“ Gespräche mit dem Land gibt es bereits, denn allein kann Neusiedl am See das Geld für die Sanierung des Hallenbades nicht aufbringen. Die notwendige Generalsanierung des Hallenbads käme schätzungsweise auf sechs bis sieben Millionen Euro. Böhm: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mithilfe des Landes unser Hallenbad erhalten. Man darf nicht vergessen, es ist ja jetzt vom Baustil her das einzige Hallenbad in Österreich, das unter Denkmalschutz gestellt wird.“
Neos feiern Erfolg
Im Zuge der Diskussion über den Abriss des Hallenbades in Neusiedl am See forderten NEOS Burgenland 2017 den Erhalt dieser Sporteinrichtung am bestehenden Standort und stellten eine Anfrage an das Bundesdenkmalamt, ob das Gebäude in der Architektur des Brutalismus nicht unter Denkmalschutz zu stellen wäre.
Einzigartiges Hallenbad
"Die endgültige Fixierung des Denkmalschutzes ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung des einzigartigen Hallenbades am bestehenden Standort. NEOS wirken auch als außerparlamentarische Bürgerinitiative und setzen wichtige Impulse. Es ist dem Einsatz des damaligen stellvertretenden Landessprechers Thomas Aufmesser zu danken, der dies initiierte und beharrlich verfolgte“, sagt Landessprecher Eduard Posch. "Nun muss rasch mit der Sanierung begonnen werden, damit ehebaldigst der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Es sind jetzt auch das Land und der Bund gefordert, die Stadt Neusiedl finanziell bei der notwendigen Renovierung zu unterstützen. Vor allem hat das Land eine Verantwortung, die Finanzierung dieser - für die ganze Region wichtigen - Infrastruktur mitzutragen," fordert Posch und erwartet sich umgehend konkrete Taten der Landesregierung.
"Hallenbadretter"
Der "Hallenbadretter" Ing. Thomas Aufmesser war Bürgermeisterkandidat in Neusiedl/See für NEOS und ist erfreut: "Großartig, dass unser Hallenbad am selben wunderbaren Standort nun sicher bestehen bleibt! Das einzigartige Bauwerk, welches sportliche Gesundheit und schöne Momente bringt, bekommt nun auch die Würdigung als Denkmal. Ganz besonders freut mich, dass meine Idee der Unterschutzstellung ausschließlich mit der Hilfe engagierter Bürger zustande kam. Jeder Einzelne kann Gutes bewirken!"
Das Hallenbad wurde im März wegen Einsturzgefahr geschlossen. Wir berichteten:


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