Assistenzhunde –wie geht’s weiter?

- Dusty, den geprüften Servicehund, erkennt man gleich an seinem offiziellen Logo
- hochgeladen von Gloria Petrovics
Zuerst die guten Nachrichten: Es gibt schon um die 100 offiziell gemeldete Assistenzhunde in Österreich.
Großartig!
Das sind die Hunde, die Menschen mit Behinderung helfen und im Behindertenpass eingetragen sind. Sie haben auch das Recht, das offizielle Logo, das das Messerli-Institut vergibt, zu führen. Damit dürfen sie mit ihren Besitzern auch an Orte, die normalerweise für Hunde verboten sind, fahren gratis in den Öffis und brauchen keinen Maulkorb. So weit, so schön.
Die Wiener Wirtschaftskammer hat auch eine schöne Aktion gemacht: „Assistenzhunde willkommen“ – ein Pickerl für Geschäfte mit dem offiziellen Logo drauf, damit jeder gleich sehen kann, wie ein echter Assistenzhund gekennzeichnet ist.
Paragraphen für den Hund
Viele Assistenzhundetrainer und Hundeführer halten sich brav an das Gesetz. Darin steht, dass ein Assistenzhund, ganz gleich ob Blindenführhund, Servicehund oder Signalhund, nur ein solcher ist, wenn er die beiden offiziellen Prüfungen beim Messerli-Institut an der Veterinärmedizinischen Uni absolviert hat – die Übergangsfrist, die bis 31.12 2015 mit erleichterten Bestimmungen galt, ist nun endgültig vorbei – jetzt gilt der §39a Bundesbehindertengesetz im vollen Wortlaut.
Hundeführer mit Behinderung, die mit ihrem Hund keine Prüfung absolviert haben und alle Einschränkungen bei einem Hundeausflug befolgen, müssen hier nicht extra erwähnt werden, sie fallen unter die große Gruppe der einfachen Haushundebesitzer – auch wenn der Hund bei irgendeinem Trainer irgendein Training gemacht hat.
Wozu das Logo?
Was aber ist mit all den anderen Hunden, die ebenfalls unter der Bezeichnung „Assistenzhund“ in Österreich herumgeistern, obwohl ihnen möglicherweise dieser Ehrentitel vielleicht überhaupt nicht zusteht? Schätzungen zufolge und nach Angaben von verschiedenen Ausbildungsstätten über deren Auslieferungen könnten es weitere 100 sein.
Gibt es davon noch welche, die im Behindertenpass eingetragen sind und noch nicht beim Messerli-Institut gemeldet wurden? Warum verzichten deren Besitzer auf die schon von außen gut sichtbare offizielle Kennzeichnung, die dort jeder eingetragene Assistenzhund erhält? Die sollten sich am besten rasch melden, es ist nur eine kleine Formalität und sie bekommen das Logo.
Warum es sinnvoll sein soll, sich mit einem nicht gekennzeichneten Hund von Passanten und Polizisten zurechtweisen zu lassen, weil Hündchen (zu Recht) keinen Maulkorb trägt und man lieber umständlich den Behindertenpass mit der Eintragung hervorangelt, entzieht sich unserer Kenntnis. Vielleicht hat es den Grund, dass die Vereinigung „Partner-Hunde“ in ihrer Website schreibt: „Das Logo soll bitte nicht auf unserer Kenndecke aufgenäht werden“. Auf einer Kenndecke eines Vereins, die keinerlei Bedeutung hat, soll also keine amtliche Kennzeichnung sein. Interessant....
Prüfung - nein danke?
Von diesem Verein, der gerade mit einer großen Festschrift sein 25-jähriges Jubiläum feiert und sich immer gerne in der Öffentlichkeit präsentiert, haben wir bisher noch keinerlei Meldung vernommen, dass er die Hunde, die er in großen Veranstaltungen feierlich übergibt, auch vor der Zusammenschulung mit dem zukünftigen Hundeführer zur gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfung mit dem jeweiligen Trainer bringt. Wenn ein Hundeführer einen solchen Hund mit großer Freude übernimmt, wird ihm wohl vom Verein „Partner-Hunde“ bei dieser Gelegenheit nicht klargemacht werden, dass er die ebenfalls vorgeschriebene Teamprüfung ohne vorherige Qualitätsprüfung auch nicht ablegen darf und dadurch alle Sonderrechte eines Assistenzhundeführers widerrechtlich in Anspruch nimmt. Der Hundeführer wird sicherlich glauben, dass er einen Assistenzhund bekommt, der dem Gesetz entspricht, weil dass die frischgebackenen Hundeführer absichtlich auf das Gesetz pfeifen, wollen wir doch niemandem unterstellen....
Dass dieser Verein einen eigenen „Ausweis“ ausgibt, macht die Sache nicht besser, weil das Erschleichen eines Vorteils durch den Hundeführer wie Freifahrt für den Hund, den Bruch eines Gesetzes wie Verletzung der Maulkorbpflicht oder Umgehung von Zutrittsverboten mittels eines vom Verein selbstgestrickten und daher vollkommen ungültigen „Ausweises“ das jeweilige Delikt noch verschärft. Das deshalb, weil Behörden und Gerichte nicht mehr von bloßem Nichtwissen des jeweiligen Hundeführers ausgehen, sondern von Absicht – also Betrug oder arglistiger Täuschung. Auch wenn ein irregeführter Hundeführer in noch so gutem Glauben handelt - Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht!
Lieber zweimal hinschauen...
Also – falls Sie einen Hund bekommen, vergewissern Sie sich, ob er schon die offizielle Qualitätsprüfung durch das Messerli-Institut hat (nicht durch irgendwelche selbsternannten „Experten“). Und falls Sie für einen Hund spenden wollen, tun Sie dies bitte ebenfalls.
Wenn der neue Hundeführer den Hund nämlich schon hat und es wird festgestellt, das das Tier „nur“ schlecht ausgebildet ist, dann kann man ihn ja nachschulen – ist auch nicht so lustig, aber geht irgendwie. Wenn er aber krank ist oder vom Wesen her nicht geeignet – was dann? Derzeit sind zwei einschlägige Gerichtsverfahren anhängig – wir sind gespannt, wie die ausgehen. Daher lieber zuerst genau hinschauen!
Am besten das Geld verbindlich zusagen und erst freigeben, wenn der Hund beide Prüfungen, also die Qualitätsprüfung mit dem Trainer und die Teamprüfung mit dem neuen Hundeführer hat.
Weitere Informationen: Freunde der Assistenzhunde Europas


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