Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium

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Seit 1. Juli gibt es zwei neue Möglichkeiten, während eines Dienstverhältnisses vom Unternehmen Zeit und vom Arbeitsmarktservice finanzielle Unterstützung für Weiterbildung zu erhalten.
Die Bildungsteilzeit geht dabei von den positiven Erfahrungen der Bildungskarenz aus. Die wichtigsten Voraussetzungen für Bildungsteilzeit sind ein Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie ein mindestens sechsmonatiges Arbeitsverhältnis vor Beginn der Bildungsteilzeit bei wöchentlich gleich hoher Normalarbeitszeit. Für die ausbildungsbedingte Arbeitszeitreduzierung ist die Zustimmung des Betriebes erforderlich. Sie kann zwischen einem Viertel und der Hälfte der Vollarbeitszeit vereinbart werden.
Zumindest 10 Stunden Wochenarbeitszeit müssen verbleiben. Bildungsteilzeitgeld während einer Ausbildung kann für den Zeitraum zwischen vier Monaten und zwei Jahren gewährt werden. Die Höhe hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitreduzierung ab und beträgt maximal € 456,- monatlich. Die genaue Berechnung geht von € 0,76 pro reduzierter Arbeitsstunde aus. Ein einmaliger Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ein Fachkräftestipendium kann nach vier Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beantragt werden. Das vorangehende Dienstverhältnis wird entweder karenziert oder beendet. Mehr als 100 förderbare Ausbildungen in den Bereichen Bau-Holz, Elektrotechnik, Gesundheit-Pflege, Informationstechnologie, Kindergartenpädagogik, Metall, Sonderpädagogik, Soziales und Sozialpädagogik stehen zur Auswahl. Die Ausbildung kann maximal drei Jahre dauern.
Das monatliche Stipendium beträgt rund € 795,- und entspricht der Höhe des jährlich neu festzulegenden Ausgleichszulagenrichtsatzes. Es versteht sich von selbst, dass ein Nachweis über den Ausbildungsfortschritt zu erbringen ist.
Interessierte können sich persönlich im Arbeitsmarktservice oder unter ams.mistelbach@ams.at Informationen über die neuen Bildungsförderungen einholen.
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