Aus dem Landesgericht St. Pölten
Vater aus dem Bezirk Melk von Gewaltvorwürfen freigesprochen

- Verteidigerin Nabila Ehrhardt
- Foto: Ilse Probst
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Eine Strafdrohung bis zu zehn Jahren Haft schwebte wie ein Damoklesschwert über einem 48-Jährigen aus dem Bezirk Melk, dessen Lebensgefährtin behauptet hatte, er habe die gemeinsame Tochter misshandelt und bedroht.
BEZIRK. Am Landesgericht St. Pölten erklärte sich der Angeklagte gegenüber Richter Slawomir Wiaderek bis zum Ende des Beweisverfahrens nicht schuldig, zuletzt war selbst für Staatsanwalt Leopold Bien die Beweislage zu dünn, um einen Schuldspruch zu fällen.

- Staatsanwalt Leopold Bien
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Neben insgesamt acht Vorstrafen wegen diverser Eigentumsdelikte landete der Mann auch 2011 unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs des damals siebenjährigen Sohnes seiner Lebensgefährtin vor Gericht. Es stellte sich heraus, dass seine Partnerin ihn zu Unrecht beschuldigt hatte. Diesbezüglich fasste sie eine Bewährungsstrafe wegen Falschaussage aus, er dagegen wurde freigesprochen.
Anzeige im Juli 2021
Auch im Juli vergangenen Jahres erstattete die Frau Anzeige gegen ihren Lebensgefährten, der an sich bemüht war, seine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich nicht zu gefährden und ein möglichst unauffälliges Leben zu führen. In ihrer Aussage erklärte die Frau, dass der 48-Jährige die 2015 geborene gemeinsame Tochter zuletzt beinahe täglich an den Oberarmen gepackt und sie in ein anderes Zimmer gezerrt habe, wodurch das Kind mehrfach blaue Flecken bekam. Zweimal habe er mit der Hand gegen den Hinterkopf geschlagen. Als leicht reizbarer Mann sei meist Kinderlärm der Auslöser seiner „Erziehungsmethode“ gewesen, wobei er seiner Tochter auch gedroht habe, sie solle „die Klappe“ halten, sonst werde er ihr „den Hals umdrehen“.

- Richter Slawomir Wiaderek
- Foto: Ilse Probst
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Unterstützt wurde die Frau zunächst von ihrem Sohn, der einmal blaue Flecke bemerkt und manchmal Schreie im Kinderzimmer gehört haben will. Auch eine Nachbarin, die den Beschuldigten als Zeugin vor Gericht eher entlastete, machte vor der Polizei vage Angaben zum Nachteil des Mannes. Dem Schöffensenat berichtete sie jedoch unter anderem von einem Vorfall, bei dem die Sechsjährige mehrfach erklärt habe, vor Gericht nicht aussagen zu wollen, weil sie große Angst habe. Daraufhin habe die Mutter die Kleine gepackt und angeschrien: „Du Idiotenkind hast zu sagen, was ich will. Sonst kommst ins Heim!“
Angeklagter freigesprochen
In ihrem Schlussplädoyer forderte Verteidigerin Nabila Ehrhardt einen Freispruch für ihren Mandanten. Sie ergänzte die Worte des Staatsanwaltes, dass zuletzt nur die Aussage einer Frau gegen den Angeklagten spreche, die bereits in einem ähnlichen Fall wegen Falschaussage verurteilt worden war. Sowohl die Sechsjährige, als auch der Stiefsohn machten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch, die Nachbarin schwächte ihre belastenden Aussagen massiv ab. Nach kurzer Beratung entschied der Schöffensenat, den Angeklagten freizusprechen (rechtskräftig).



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