Jägerlatein vom Feinsten
Jagdhund tötet Hauskatze

- hochgeladen von Daniela Noitz
Nicht alle Stubentiger sind wirklich in der Stube. Es gibt auch Freigängerkatzen, die ebenso viele Menschen befürworten, wie ablehnen. Das ist aber nicht der Punkt, um den es hier geht. In Antau streifte eine dieser Freigängerkatzen in der Nähe der heimischen Stube umher, als sie plötzlich von einem Jagdhund zu Tode gebissen wurde. Davon gibt es auch ein Video. Nicht nur, dass der Jäger nicht rechtzeitig eingreift, ja, den Hund sogar noch anfeuert, indem er ihn auffordert das erlegte Tier zu apportieren, sondern er setzt auch Behauptungen in die Welt, die definitiv falsch sind, die aber in einem Artikel von Mein Bezirk mit dem Titel „Jagdhund riss Hauskatze bei Antauer Wohngebiet“ unhinterfragt und unkritisch übernommen wurden
Es steht im Gesetz, dass der Jäger 100 Meter um ein Wohngebiet herum nicht jagen darf. Aber angeblich gälte dies nicht für den Jagdhund. Das ist definitiv falsch, denn es der Jagdhund ist dazu da, Wild aufzuspüren, es anzuzeigen, es zu holen, wenn es erlegt wurde bzw. bei der Nachsuche zu unterstützen, falls ein Wild nicht richtig getroffen wurde, was in sehr, sehr vielen Fällen vorkommt. Doch er heißt nicht Jagdhund, weil er selber jagt, sondern weil er dem Jäger zur Seite steht. Da gibt es bereits Ungereimtheiten. Es ist einfach so, dass der Jäger statt der Flinte, den Hund benutzte und das ganz nahe an einem Wohnhaus. Er ist für seinen Hund verantwortlich und deshalb handelt es sich um die Ausübung der Jagd in einem jagdfreien Gebiet. Aber das ist noch nicht alles, was er an Jägerlatein von sich gibt.
Egal ob Reh, Hirsch, Wildschwein oder sonst ein Wildtier, es darf nicht in dem angegebenen Gebiet gejagt werden, egal wie. Er müsste also warten, bis das Wildtier den Bereich verlässt. Doch er behauptet allen Ernstes, dass es ja auch Wildkatzen gäbe, die Wildtiere sind und nicht von Hauskatzen zu unterscheiden sind. Das ist insofern Unsinn, als Wildkatzen vom Aussterben bedroht sind und deshalb zu den strenggeschützten Arten gehören. Er hätte sie also in keinem Fall jagen dürfen, schon gar nicht der Hund.
Fazit ist, nicht alles glauben, was einem Jäger so erzählen. Sie haben schon lange nicht mehr die Deutungshoheit. Es ist oft so, dass entsprechenden Anzeigen nicht nachgegangen wird. Gerade in ländlichen Gebieten besteht oft ein gutes Einvernehmen zwischen Jägerschaft und Exekutive. Doch das ist noch lange kein Grund, dies zu unterlassen. Es kann nicht angehen, dass Jäger immer noch einen Freibrief beim Töten von Haustieren bekommen. Wer sich dafür stark machen möchte, dass diese Unsitte aufhört, gibt seine Stimme für ein Bundesjagdgesetz. (https://bundesjagdgesetz.at/)
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