Rechtsstreit in Forchtenstein
Schlüssel der Burg eingefordert

- Paul Anton Esterhazy forderte die Herausgabe der Schlüssel für Burg Forchtenstein – und blitzte erstinstanzlich ab.
- Foto: Burg Forchtenstein
- hochgeladen von Hannes Gsellmann
Rechtsstreit um die „Liegenschaft EZ 306, KG 30111“: Wem gehört Burg Forchtenstein?
FORCHTENSTEIN. Laut Landesgericht Eisenstadt Esterházy – also der Esterhazy Betriebe GmbH, nicht Paul-Anton Esterházy.
Denn letzterer ist mit seiner Klage nach Eigentumseinverleibung sowie der Herausgabe von Verwaltungsunterlagen und der Schlüssel für die Burg abgeblitzt. Nicht rechtskräftig und mit der Möglichkeit, gegen das Urteil am Oberlandesgericht Wien zu berufen.
Richtungsweisend
Von diesem Recht wird Paul-Anton Esterházy wohl Gebrauch machen. Denn mit dem Urteil steht viel mehr als die Eigentumsfrage der Burg Forchtenstein auf dem Spiel. Denn der Prozess könnte sich als richtungsweisend im Streit um das Gesamtvermögen zeigen.
Wohl nicht das Ende
"Ich gehe heute davon aus, dass wir Rechtsmittel einlegen werden", so Maximilian Schaffgotsch, Anwalt des Klägers, auf APA-Anfrage. Die in der Entscheidung vorgebrachte Argumentation sei nicht in sich überzeugend und "nicht widerspruchsfrei". Die finale Entscheidung würde in letzter Instanz beim Obersten Gerichtshof fallen.
Langer Streit
Bereits seit über einem Jahrzehnt schwelt der Streit zwischen Anton Paul und seinen Eltern und Stefan Ottrubay, der beim Esterházy-Vermögen die Entscheidungen trifft. Seit mittlerweile acht Jahren wird der Streit vor Gericht ausgetragen.
Obwohl die Burg nur einen Bruchteil des Familienvermögens ausmacht, ist der Prozess symbolhaft, könnte er doch als Präzedenzfall im Streit um das Gesamtvermögen dienen.
Ottrubay übernimmt 2002
Nach dem Tod von Paul Esterházy 1989 trat seine Witwe Melinda das Erbe an. Sie brachte das Familienvermögen in Privatstiftungen ein, bei denen ein Familienbeirat als Kontrollorgan vorgesehen war. Die Leitung übertrug Melinda Esterházy 2002 ihrem Neffen Stefan Ottrubay. Vor mehr als zehn Jahren wurde dieser Stiftungsbeirat aufgelöst. Damit verlor die Familie Esterházy rund um Paul Anton Einfluss auf die geschäftlichen Aktivitäten. Seitdem wird um die Kontrolle und Einsicht ins operative Geschäft der Unternehmen gestritten.
Prozess in Ungarn
Die Esterházy Betriebe rund um Stefan Ottrubay wollen sich zum aktuellen Urteil nicht äußern. Auch weil sie noch den Ausgang eines Verfahrens in Ungarn abwarten. Dieses behandelt die Rückgabe von Kunstobjekten aus der Forchtensteiner Schatzkammer. In diesem stellt sich nämlich ebenfalls die Frage, ob die Esterházy-Stiftungen oder die Familie verfügungsberechtigt sind.
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