Nach Klage der Arbeiterkammer
Personaldienstleister muss offene Ansprüche nachzahlen

- Um ihre Lohnzahlungen auf Richtigkeit prüfen zu lassen, kamen sie in die Arbeiterkammer Linz.
- Foto: AK OÖ
- hochgeladen von Bernadette Wiesbauer
Ein Linzer Personaldienstleister machte der Arbeiterkammer Oberösterreich in den vergangenen Monaten viel Arbeit: Fast 50 Beschäftigte brauchten Rechtshilfe.
LINZ. Die meisten hatten keine Lohnzettel und zu wenig Geld bekommen. Nachdem der Arbeitgeber eine Klage der Arbeiterkammer bekommen hatte, zahlte er nach. Für zwei Arbeiter holte die Arbeiterkammer eine Nachzahlung von 4.100 beziehungsweise 2.900 Euro heraus. Beiden waren nur wenige Monate bei einem Linzer Personaldienstleister beschäftigt und in dieser Zeit bei verschiedenen Firmen im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe tätig. Während der gesamten Zeit hatten sie niemals einen Lohnzettel erhalten. Um ihre Lohnzahlungen auf Richtigkeit prüfen zu lassen, kamen sie in die Arbeiterkammer Linz.
Erfolg für die Arbeiterkammer
Diese forderte beim Arbeitgeber die Lohnzettel an, wurde aber immer wieder vertröstet und ignoriert. Da sich auch andere überlassene Arbeitnehmer:innen dieser Firma mit demselben Problem an die Experten der Arbeiterkammer wandten, lag die Vermutung nahe, dass der Arbeitgeber prinzipiell keine Lohnzettel ausstellt. Die Arbeiterkammer klagte daher auf Ausstellung der Lohnzettel sowie auf die fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen. Mit Erfolg: Der Arbeitskräfteüberlasser lieferte nicht nur die fehlenden Unterlagen, sondern sah sich durch die Klage auch veranlasst, bis dato zu wenig ausbezahlten Lohn freiwillig nachzuzahlen, um mehrere Gerichtsverfahren zu vermeiden.
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