Vor Gericht
Spielsucht: Polizist kassierte für eigene Tasche

- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Tanja Borsdorf
Aus dem Landesgericht berichtet unsere Reporterin Ilse Probst.
BEZIRK. Pathologische Spielsucht brachte einen 27-jährigen Polizeibeamten wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Diebstahls vor einen St. Pöltner Schöffensenat, wo er sich überschießend geständig schuldig bekannte.
Zwischen Jänner 2020 und August 2022 verwendete der Beamte auch Strafmandatsblöcke seiner Kollegen, mit denen er in 134 Fällen von Fahrzeuglenkern im Bezirk Lilienfeld abkassierte und das Geld in die eigene Tasche steckte. Darüber hinaus griff er im August 2022 auch zweimal in die Gemeinschaftskassa der Polizeiinspektion, wobei er insgesamt 210 Euro entwendete.
Finanzieller Druck wegen Schulden
„Der finanzielle Druck ist immer größer geworden“, erklärte der Angeklagte, der rund 65.000 Euro Schulden angehäuft hatte. Auf die Frage von Staatsanwältin Nicole Elsinger, ob er keine Angst um seine Job gehabt habe, falls er erwischt würde, meinte er: „Ich war so in der Spielsucht drinnen, dass ich mir keine Gedanken gemacht habe, was passieren könnte.“ Ausschließlich an Sportwetten interessiert, steigerte er im Laufe der Zeit seine Einsätze, und wenn er sich mit dem Block eines Kollegen zu einem Verkehrssünder begab, wusste er bereits, dass er das Geld für die jeweilige Strafe behalten werde.
Angeklagter zeigte Reue
„Ich bin eigentlich erleichtert, dass es herausgekommen ist. Es tut mir alles schrecklich leid!“, beteuerte er, wobei Verteidiger Eduard Salzborn darauf hinwies, dass sein Mandant das Geld aus der Gemeinschaftskassa bereits zurückgegeben habe. Darüber hinaus beglich er die Schadenersatzforderung für die eingehobenen Strafmandate in Höhe von 5.500 Euro noch während des Prozesses.
Trotz zahlreicher Milderungsgründe sah die Staatsanwältin keinen Grund für ein diversionelles Vorgehen. „Aus generalpräventiven Gründen kann ich dem nicht zustimmen“, erklärte sie. Ein Polizeibeamter müsse Vorbild sein und sich selbst daher rechtskonform verhalten.
Salzborn dagegen meinte, dass von einer Vorbildwirkung nichts im Gesetz stehe. Der Angeklagte sei bei den Taten zwar schuldfähig, jedoch von seiner Sucht getrieben gewesen. Er habe sich selbst einer stationären Behandlung unterzogen, danach eine ambulante Therapie begonnen.
Diversion kam nicht in Frage
Eine Diversion kam auch für den Schöffensenat nicht in Frage, zumal laut vorsitzender Richterin Julia Grünmann der lange Tatzeitraum sowie die zahlreichen Angriffe dem entgegenstünden. Mit neun Monaten bedingter Haft (drei Jahre Probezeit) und der Weisung, die Psychotherapie fortzusetzen, waren zuletzt alle einverstanden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.



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