Zu ihrer Sicherheit
Regelmäßige Wartung der Therme kann Leben retten

Thermen dürfen nur vom Hersteller oder von qualifizierten Installateur-Betrieben gewartet werden. Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. | Foto: Berger
  • Thermen dürfen nur vom Hersteller oder von qualifizierten Installateur-Betrieben gewartet werden. Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
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Die Berufsfeuerwehr Wien rät dringend, das Risko nicht zu unterschätzen und seine Gasthermen regelmässig warten zu lassen.

LIESING. Gezählte sieben Mal musste die Berufsfeuerwehr Wien letztes Jahr allein in Liesing aufgrund erhöhter CO-Werte in Wohnungen ausrücken. Der Grund dafür: Nicht gewartete Thermen. Ein Risiko, das von vielen Menschen unterschätzt wird. Oberbrandrat Christian Feiler bringt es prägnant auf den Punkt: "Vor schlecht gewarteten Gasthermen sollte man sich wirklich fürchten".

Die regelmäßige Wartung einer solchen ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern darüberhinaus auch eine gesetzliche Vorgabe. Die Wartungspflicht ist dezidiert im österreichischen Mietrechtsgesetz und der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) Richtlinie G K71 und G K72festgelegt. Je nach Gerätehersteller wird alle ein bis zwei Jahre eine Wartung empfohlen, die ausschließlich vom Installateur oder dem Werkskundendienst des Herstellers durchgeführt werden darf.

Wer trägt die Kosten?

Es gibt eine einheitliche Regelung, wer für die Übernahme der Wartungs- und Reparaturkosten zuständig ist. Diese Kosten für die regelmässige Wartung liegen beim Mieter. Muss die Gasanlage repariert oder ausgetauscht werden, ist der Vermieter für die Kosten verantwortlich, solange die Wartungspflicht erfüllt wurde.

Die Wartungskosten belaufen sich im Schnitt auf rund 130 Euro, deren Investition sich aus mehreren Gründen bezahlt macht. Abgesehen von der persönlichen Sicherheit reduziert sich daduch der Energieverbrauch und auch die Lebensdauer der Therme wird erhöht.

Weitere Infos dazu unter www.dieinstallateure.at.

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