Arbeiterkammer Wolfsberg
Lavanttalerin verlor in Probezeit nach Meldung ihrer Schwangerschaft den Job

Die Meldung einer Schwangerschaft führte bei einer Lavanttaler Leiharbeiterin zu Problemen im Job. | Foto: Pixabay
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Leiharbeiterin in Probezeit verlor ihren Job, weil sie meldete, dass sie schwanger ist. Der Fall landete vor dem Arbeits- und Sozialgericht. 

WOLFSBERG, KÄRNTEN. Eine Leiharbeiterin aus dem Lavanttal wagte kürzlich den Schritt zur Arbeiterkammer (AK) in Wolfsberg. Nach der Mitteilung, dass sie schwanger sei, wurde ihr Arbeitsverhältnis in Probezeit bei einem Arbeitskräfteüberlasser aufgelöst. Der Wolfsberger AK-Bezirksstellenleiter Jürgen Jöbstl erklärt: "Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz – nicht jedoch in der Probezeit. Die AK hat daher die Auflösung auf Basis einer Geschlechterdiskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht angefochten."

Gericht glaubte Arbeitgeber nicht

Vor Gericht erklärte die Firmenleitung, dass das Auflösen des Arbeitsverhältnisses nicht mit der Schwangerschaft zusammenhänge. Es habe einfach kein Bedarf mehr für eine Beschäftigung bestanden. Das Gerichte glaubte dies allerdings nicht. Also war die Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit rechtswidrig – aufgrund von einer Diskriminierung (Geschlecht). Das Arbeitsverhältnis wurde als aufrecht festgestellt. 

Auch zu diesen Themen (Mutterschutz, Elternkarenz, Kinderbetreuungsgeld etc.) berät die Arbeiterkammer kostenlos:
050 477 – 10 05

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