Jungunternehmer: Stadt verlängert Förderung

Analog zum M84 wurde ein Mietenfördermodell für JungunternehmerInnen für das ganze Stadtgebiet beschlossen.
  • Analog zum M84 wurde ein Mietenfördermodell für JungunternehmerInnen für das ganze Stadtgebiet beschlossen.
  • hochgeladen von Othmar Kolp

LANDECK (otko). Vor zwei Jahren hat der Gemeinderat mehrheitlich eine "Richtlinie zur Gewährung von Mietzinszuschüssen für JungunternehmerInnen in der Stadtgemeinde Landeck" beschlossen. Ausgegangen war die Initiative vom "M84" in der äußeren Malser Straße, wo ein Baugründerzentrum für JungunternehmerInnen aus dem Bereich des Bau- und Baunebengewerbes geschaffen wurde. Das Land Tirol und die Stadt Landeck unterstützen das Zentrum durch ein Mietenfördermodell. Im Zuge dessen wurden in der Stadtpolitik Gespräche über ein allgemeines JungunternehmerInnenfördermodell für die ganze Stadt gestartet. Anstelle der Gewährung eines objektbezogenen Zuschusses wurde mit diesem Modell nun eine Subjektförderung geschaffen und damit ein Standortentwicklungsinstrument zur Arbeitsplatzschaffung etabliert. Die Stadtgemeinde fördert JungunternehmerInnen, die die Kriterien erfüllen, die monatliche Nettomiete (ohne Betriebskosten, ohne Umsatzsteuer) monatlich mit 3 Euro pro Quadratmeter. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate. FörderungsnehmerInnen können alle Jungunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein – nicht förderberechtigt sind Unternehmen der freien Berufsgruppen.
Mit 31. Dezember 2016 lief die Jungunternehmerförderung aus. "Es liegen wieder neue Ansuchen vor. Der Stadtrat hat sich dazu bekannt, die Förderung zu verlängern. Es ist zudem eine schöne Sache, wenn die Stadt für Jungunternehmer und die Wirtschaft ein Zeichen setzt", so Bgm. Dr. Wolfgang Jörg. Der Gemeinderat votierte schließlich einstimmig – ohne Wortmeldungen – für die neue Richtlinie. Programmstart der Jungunternehmerförderung ist der 1. Jänner 2017, Programmende ist der 31. Dezember 2018.

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