Tödliches Lawinenunglück nicht vorhersehbar

- Der Abgang einer Lawine auf die Piste 7a im Ischgler Skigebiet forderte ein Todesopfer.
- Foto: Archiv/ZOOM-Tirol
- hochgeladen von Othmar Kolp
Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungsverfahrens gegen die Mitglieder der Lawinenkommission ein.
ISCHGL. Im Skigebiet Ischgl kam es am 15. Februar 2012 zu einem Lawinenunglück bei dem eine schwedische Skifahrergruppe auf der Skipiste 7a verschüttet wurde. Vier Skifahrer konnten sich unverletzt befreien, ein 51-jähriger Familienvater ist jedoch erstickt - die BEZIRKSBLÄTTER berichteten.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte nach dem Unglück ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission eingeleitet, um zu prüfen, ob eine Sperre der Skipiste zu veranlassen gewesen wäre.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde ein lawinentechnisches Gutachten eingeholt. Dieses kam zum Ergebnis, dass der Lawinenabgang nicht vorhersehbar war. Bis zum 15. Februar 2012 war demnach die Lawinengefahr als gering bis mäßig einzustufen. Auch am Vormittag des 15. Februar wurde die Lawinengefahr als mäßig eingestuft.
Untypische Lawinensituation
"Der Grund des Lawinenabgangs waren kleinere lokal begrenzte Triebschneeansammlungen. Es handelte sich um eine absolut untypische Lawinensituation", so die Staatsanwaltschaft. In den Stunden vor dem Lawinenabgang waren keine direkten Gefahrenzeichen erkennbar. Die Lawine war daher auch aus Sicht des Sachverständigen für die Lawinenkommission nicht vorhersehbar.
Der Sachverständige qualifizierte die Maßnahmen der Lawinenkommission als ausreichend. Es seien alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Maßnahmen ergriffen worden, um die Frage nach einer potentiellen Lawineproblematik bestmöglich beantworten zu können.
"Den Mitgliedern der Lawinenkommission kann daher kein Vorwurf gemacht werden. Das Ermittlungsverfahren wurde daher eingestellt", so die Begründung.
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