Auch in Kitzbühel Verordnung zum Schutz vor Waldbränden
BEZIRK KITZBÜHEL. Die BH Kitzbühel hat amf 21. 6. eine Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Bezirk erlassen, da aufgrund der anhaltenden hohen Temperaturen und sehr geringer Niederschläge eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden, eingetreten ist. Damit soll Waldbränden vorgebeugt werden.
In den Waldgebieten des Bezirkes sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuer entzünden und das Rauchen verboten. Ausgenommen sind das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäferbekämpfung durch Waldeigentümer. Diese müssen solche Maßnahmen rechtzeitig an Gemeinde, Feuerwehr und Landeswarnzentrale melden.
Die Verordnung erging an die Gemeinden, Feuerwehr, Polizei, TVBs und amtliche Landes- und Bezirksstellen.
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