Änderungen Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Was es bei der NoVA "neu" zu beachten gilt

- Änderungen bzw. Erhöhungen bei der NoVa.
- Foto: ÖAMTC (Symbolfoto)
- hochgeladen von Klaus Kogler
TIROL. Mit 1. Jänner wurde die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe (NoVA) abgeändert. Bisher wurde als Wert für den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs der Wert 115 abgezogen. Das Ergebnis wird durch fünf dividiert, was letztlich den NoVa-Steuersatz in Prozent ergibt. Der abzuziehende Wert wird seit 2021 um drei Punkte reduziert, sodass nur noch 112 Punkte vom CO2-Ausstoß subtrahiert werden. Dadurch erhöht sich die zu bezahlende NoVA für viele Fahrzeuge in Österreich.
Ab 1. Juli wird die Formel zur Berechnung der Höhe der NoVA nochmals geändert. Der Höchststeuersatz für die NoVA wird von 32 auf 50 Prozent angehoben. Zusätzlich sinkt der Malusgrenzwert von 275 auf 200 g/km. Für alle Kraftfahrzeuge, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 200 g/km haben, werden ab Juli zusätzlich 50 Euro statt wie bisher 40 Euro pro Gramm fällig.
Für alle Fahrzeuge, für die vor dem 1. Juli 2021 ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wird die NoVA anhand der Formel von 1. Jänner bis 30. Juni 2021 berechnet, sofern die Fahrzeuge zwischen 1. Juli und 30. November ausgeliefert werden.
Von Emissionen berechnet
Die NoVA ist eine einmalige Abgabe, die im Regelfall abhängig von den CO2-Emissionen als Prozentsatz vom Fahrzeugwert (exkl. Umsatzsteuer und NoVA) berechnet wird.
Bei Überschreitung eines gewissen CO2-Grenzwerts, ist darüber hinaus ein CO2-Malus fällig. Bei Pkw, Kombis und Wohnmobilien ist von der errechneten Steuer schließlich ein Fixbetrag abzuziehen.
Es ist vorgesehen, dass es ab 2022 beim Auto, Wohnmobil und Klein-Lkw (N1) jährlich, bei Krafträdern ab 2024 alle zwei Jahre, zu einer weiteren Verschärfung der NoVA-Formel kommt.
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