Westendorf - Schwimmbad
Interessensgemeinschaft bringt Aufsichtsbeschwerde ein

Die Frage Erhalt Freibad oder Neubau Freizeitanlage bleibt in Westendorf weiter in Diskussion. | Foto: Kogler
  • Die Frage Erhalt Freibad oder Neubau Freizeitanlage bleibt in Westendorf weiter in Diskussion.
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Interessensgemeinschaft will Westendorfer Freibad erhalten und sanieren; Kritik an geplanter Freizeitanlage.
WESTENDORF. Gegen die in Westendorf in Aussicht gestellte Realisierung einer Freizeitanlage auf einem Grundstück der Stadt Kitzbühel (per Optionsvertrag, wir berichteten mehrfach) hat die IG Interessensgemeinschaft (Christian Aschaber u. a.) Aufsichtsbeschwerde samt Sachverhaltsdarstellung bei der Gemeindeaufsicht (BH Kitzbühel) eingebracht. Gefordert wird dabei der Erhalt und die Sanierung des Freischwimmbads am bisherigen Standort.

Unterschriftenaktion

In dem Schriftsatz (liegt der Red. vor, Anm.) wird der Werdegang der Causa ausführlich dargestellt und auf eine Unterschrifteanktion im Jahr 2018 (1.200 Unterschriften von Einheimischen, 415 von Gästen und Besuchern aus Nachbargemeinden) verwiesen, mit der der Erhalt des Schwimmbads gefordert wurde. Eine Rückäußerung aus dem Gemeindeamt dazu habe man bis heute nicht erhalten, so Aschaber. Auch sei eine Einsichtnahme in den Optionsvertrag vorerst verweigert worden. Die Einsicht sei erst im Frühjahr 2021 für Gemeinderäte möglich geworden, als der Vertrag bereits beschlossen war.
Bei der Abwägung – Erhalt Freibad oder Errichtung neue Anlage – sei einseitig zugunsten der Freizeitanlage argumentiert und das Freibad schlechtgeredet worden. Auch zu den Kosten (Projektierung, Planung etc.) habe es keine Angaben gegeben, so die Beschwerdeführer.

Die IG glaubt, dass bei der Realisierung der Freizeitanlage die Gemeinde Westendorf sich in eine "erhebliche finanzielle bzw. budgetäre Schieflage manövriert." Fragen zu Kosten und Finanzierung der Anlage sowie dazugehöriger Infrastruktur seien bislang unbeantwortet geblieben.

"Wir, die Vertreter der IG, ersuchen dringend um Ausübung des gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsrechtes, um massive Nachteile der Gemeinde Westendorf bzw. deren Gemeindebürger abwenden zu können",

so die IG im Schreiben an die BH Kitzbühel.

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