Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss ab Donnerstag beantragen!

Den Heizkostenzuschuss kann man ab 1. Oktober beantragen. Einkommenshöchstgrenzen wurden für heuer um 3,6 Prozent angehoben. | Foto: 
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  • Den Heizkostenzuschuss kann man ab 1. Oktober beantragen. Einkommenshöchstgrenzen wurden für heuer um 3,6 Prozent angehoben.
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Den Heizkostenzuschuss kann man ab 1. Oktober beantragen. Einkommenshöchstgrenzen wurden für heuer um 3,6 Prozent angehoben.

KÄRNTEN. Um die 19.000 Kärntner erhalten jährlich den Heizkostenzuschuss, den Land und Gemeinden auszahlen. 2,88 Millionen Euro waren es im Vorjahr. Sozialreferentin Beate Prettner berichtet für heuer: "Für heuer wurden die Einkommenshöchstgrenzen – sowohl für den kleinen als auch für den großen Heizkostenzuschuss, aber auch für das so genannte Pensionistenmodell – um je 3,6 Prozent angehoben. Das bedeutet, dass noch mehr Kärntnern der Zuschuss gewährt werden kann."
Zum Pensionistenmodell: Es richtet sich an alleinstehende Pensionisten, die mindestens 360 Beitragsmonate aufweisen können.

Die Einkommensgrenzen

Bei der Höhe des Zuschusses liegt Kärnten innerhalb Österreichs an dritter Stelle. Den großen Heizkostenzuschuss (180 Euro) erhalten Alleinstehende und Alleinverdiener mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 920 Euro, bei Haushaltsgemeinschaften (zwei Personen) beträgt die Einkommensgrenze 1.380 Euro. Die Einkommensgrenzen für den kleinen Heizkostenzuschuss (110 Euro): 1.140 Euro bzw. 1.570 Euro. Die für alleinstehende Pensionisten neu festgesetzte Einkommensgrenze für den großen Heizkostenzuschuss beträgt 1.040 Euro.  

Einkommen von 2020 zählt

Ab 1. Oktober (bis 26. Februar) kann man den Zuschuss bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragen. Prettner merkt an: "Die mit dem Jahreswechsel einhergehenden Einkommenserhöhungen spielen keine Rolle: Es zählt auch für Anträge, die im Jänner oder Februar einlangen, das Einkommen des Jahres 2020."

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