In Kärnten
Förderungen für heuer errichtete PV-Anlagen

- Ab 7. Jänner 2025 können heuer errichtete PV-Anlagen und Stromspeicher auch rückwirkend gefördert werden.
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Ab 7. Jänner 2025 können heuer errichtete PV-Anlagen und Stromspeicher auch rückwirkend gefördert werden, bis zum 28. Feber 2025 gelten dafür die Fördersätze von 2024.
KÄRNTEN. Im Jahr 2024 wurde seitens des Landes mit 52 Millionen Euro in die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energie investiert. Damit hat sich das Fördervolumen in den letzten Jahren mehr als verdreifacht. Nachdem der Fördertopf bereits mit Oktober erschöpft ist und heuer keine Anträge mehr eingereicht werden können, bringt nun eine rasche Übergangslösung Planungssicherheit für die Betriebe und Haushalte.
Rückwirkende Förderung
Für alle PV-Anlagen und Stromspeicher, die noch 2024 errichtet wurden beziehungsweise bis Ende des Jahres errichtet werden, kann ab Jänner eine rückwirkende Förderung mit den Fördersätzen von 2024 eingereicht werden. Ab dem 7. Jänner bis einschließlich 28. Februar 2025 können Anträge gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Rechnungsdatum und die Fertigstellung der Anlage, inklusive der Abnahme, noch in das Jahr 2024 fallen. Nach dieser Frist gelten für das Jahr 2025 neue Fördersätze. "Damit sorgen wir für die nötige Planungssicherheit für all jene, die heuer investiert haben", betont Energiereferent Sebastian Schuschnig.
Neues Fördersystem
Ab Jänner wird zudem die Bearbeitung in einem neuen, volldigitalen Fördersystem erfolgen. "Mit dem Vorteil für jeden Förderwerber, dass es von der Einreichung bis zur Förderzusage deutlich schneller geht", so Schuschnig. Das bedeutet, dass Fördermittel trotz Einreichung im Jänner 2025 sogar früher beim Förderwerber ankommen werden, als wenn sie noch heuer im alten System einreichen hätten können.
Neue Fördersätze
Die rückwirkende Förderung mit den Fördersätzen aus dem heurigen Jahr, also mit 480 Euro je kWp für PV-Anlagen und 350 Euro je kWh für den Stromspeicher, sind bis einschließlich 28. Februar 2025 möglich. Für alle Anlagen, die ab 2025 errichtet werden, gelten die neuen Fördersätze, die künftig gestaffelt sind. Diese neuen gestaffelten Fördersätze werden in der kommenden Regierungssitzung, nächsten Dienstag, beschlossen.
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