Regierungssitzung
Neue Nahversorger-Förderung in Kärnten ab März
Aus der heutigen Regierungssitzung: Fachberufsschule Ferlach wird verlegt, Wertschätzungskodex zwischen Landesverwaltung und der Wirtschaft wurde vereinbart, Nahversorger sollen Förderungen erhalten.
KÄRNTEN. Nach der heutigen Regierungssitzung traten Landeshauptmann Peter Kaiser und die Landesräte Sebastian Schuschnig und Martin Gruber vor die Presse und berichteten über die Beschlüsse.
Einstimmig wurde die Förderung des neuen Masterstudienganges Leistungselektronik beschlossen, der im Wintersemester 2021 an der Fachhochschule Kärnten starten soll (wir berichteten – hier). Über mehrere Jahre wird das Land dieses Vorhaben mit insgesamt 423.000 Euro unterstützen.
Fachberufsschule Ferlach kommt nach Klagenfurt
Nach langen Überlegungen und aus Kostengründen ist nun auch die Verlegung der Fachberufsschule Ferlach an den Standort Klagenfurt beschlossen worden.
Mehr dazu in einem eigenen Beitrag hier:
Gemeinderatswahl am 28. Februar 2021
Ein weiterer Beschluss betrifft ebenfalls die Bildung: 648.000 Euro genehmigt das Land an Betriebskosten-Zuschüssen für die neun schulischen Inklusionsstandorte.
Außerdem wurde der Termin für die Gemeinderatswahl 2021 festgelegt. Es ist der 28. Februar 2021.
Wertschätzungskodex für Verwaltung und Wirtschaft
Getroffen wurde heute auch eine Vereinbarung zwischen der Landesverwaltung und der Wirtschaft im Sinne der Initiative "Kärnten unternehmensfreundlich". Sie inkludiert einen Wertschätzungskodex mit praxisorientierten Leitlinien, um die Kommunikation zu verbessern. Kaiser: "Der Leitfaden soll die Basis für Unternehmer und Mitarbeiter des Landes Kärnten sein, um entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen eine rasche und verständliche Erledigung zu erhalten."
Unterstützungspaket für Nahversorger
Ab 1. März soll es, so Gruber, ein neues Unterstützungspaket für Nahversorger geben – für Lebensmittelgeschäfte, aber auch Fleischer oder Bäcker. Er und Landesrat Schuschnig – die Mittel kommen nämlich aus dem Agrar- und Gewerbe-Referat und aus der Regionalentwicklung – wollen damit die Betriebe am Land entlasten und verbinden dies mit dem Ziel, dass in deren Geschäften mehr regionale Lebensmittel im Sortiment landen.
100.000 Euro pro Jahr stehen als Erstdotierung zur Verfügung. Pro Betrieb sind 3.000 Euro an Förderung (jährlich) vorgesehen – als Bonus für Fixkosten oder kleinere Investitionen und Marketingleistungen. Im Gegenzug verpflichten sich die Betriebe, eine vorgeschrieben Menge an Genussland-Kärnten-Produkten ins Sortiment aufzunehmen.
Bis zum Start am 1. März werden noch die genauen Richtlinien ausgearbeitet. Ziel ist eine unkomplizierte Abwicklung, so Gruber. Als Partner in der Abwicklung fungieren die Wirtschaftskammer und Genussland Kärnten.
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