Einkommensschwache Haushalte
Vergünstigter Stromtarif ab April 2025

"Mit der Einführung des sozial treffsicheren Stromtarifs werden jene unterstützt, die ohnehin jeden Cent benötigen", sagt Goach (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/Stockfotos-MG
  • "Mit der Einführung des sozial treffsicheren Stromtarifs werden jene unterstützt, die ohnehin jeden Cent benötigen", sagt Goach (Symbolfoto)
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Mit der Einführung eines vergünstigten Stromtarifs für einkommensschwache Haushalte kommt der Landesenergieversorger KELAG nun dem kürzlich präsentierten Vorschlag der Arbeiterkammer Kärnten nach. Zukünftig zahlen Kunden, die von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind, 10 Cent netto pro Kilowattstunde. AK-Goach: "Unser Engagement hat sich ausgezahlt. Wir setzen uns auch weiterhin für leistbare Strompreise ein, auch hinsichtlich der Netztarife."

KÄRNTEN. "Nach dem Aus der Strompreisbremse mit Jahreswechsel und den erhöhten Netzkosten ist das Entgegenkommen der KELAG gegenüber einkommensschwachen Haushalten wichtig und richtig", so Goach in Richtung des Landesenergieversorgers. Kärntens AK-Präsident hatte zu Jahresbeginn eine Reduzierung des Strompreises für extrem belastete Stromkund:innen gefordert und dabei jene Gruppe ins Treffen geführt, die vom ORF-Beitrag befreit ist.

Einsatz für Gerechtigkeit

"Mit der Einführung des sozial treffsicheren Stromtarifs werden jene unterstützt, die ohnehin jeden Cent benötigen", sagt Goach und betont: "Wir beobachten die Strompreisentwicklung genau und setzen uns auch in Zukunft für faire Energiepreise für heimische Konsumentinnen und Konsumenten ein." Goach weiter: "Wir sind uns völlig im Klaren darüber, dass es Investitionen in den Netzausbau geben muss, um die stabile Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Es kann aber nicht sein, dass private Haushalte mehr als die Großindustrie dazu beitragen. Wir werden alles dafür tun, dass die Kosten für den Ausbau auch gerecht verteilt werden."

Umstieg bei Kelag

Laut Auskunft der KELAG muss der Umstieg auf den vergünstigten Tarif von Kunden direkt bei der KELAG persönlich, telefonisch oder elektronisch beantragt werden. Der Tarif gilt ab 1. April 2025. Als Nachweis dient die Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe.

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