Corona
Land Kärnten verschärft die Maßnahmen ab 4. November

Koordinationsgremium tagte in Sondersitzung: 2-G-Regel in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen ab 500 Personen – FFP2-Maskenpflicht im Handel und in Kultureinrichtungen in denen die 3-G-Regel nicht gilt

KÄRNTEN. Das Koordinationsgremium tagte dringlich am Abend unter der Leitung von LH Peter Kaiser, LHStv.in Beate Prettner, LR Martin Gruber sowie Koordinator Günther Wurzer in einer Sondersitzung mit Expertinnen und Experten und beschloss die regionale Verschärfung der Corona-Maßnahmen ab 4. November. Damit knüpft Kärnten an die Empfehlungen der Corona-Kommission an, die empfiehlt, Maßnahmen aus dem geplanten österreichischen Stufenplan bei steigender Belegung der Intensivbetten vorzuziehen.

Verschärfungen

1.) Nachtgastronomie und Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze ab 500 Personen: Diese dürfen ab 4. November nur mehr von geimpften und genesenen Personen betreten werden. Es gilt also die 2-G-Regel.

2.) Im Handel sowie in Kultureinrichtungen in denen die 3-G-Regel nicht gilt, wie beispielsweise in Museen und Bibliotheken. Dort ist ab diesem Zeitpunkt wieder die FFP2-Maskenpflicht aufrecht.

3.) Darüberhinaus wird die Kontrolle der gesetzten Maßnahmen intensiviert.

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