Nach Flugausfall
Kärntner Reisegruppe landete mit Lufthansa vor Gericht

- Das Reisebüro konnte mangels verfügbarer Plätze nicht umbuchen. (Symbolfoto)
- Foto: MeinBezirk.at
- hochgeladen von Julia Anna Strammer
Eine wahre Odyssee erlebte eine 26-köpfige Reisegruppe auf der Rückreise von Brüssel nach Kärnten. Nachdem der Flug storniert worden war, mussten die Reisenden im Hotel übernachten und am folgenden Tag mit dem Zug die Heimreise nach Klagenfurt antreten. Die so entstandenen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 16.763,59 Euro holten die Konsumentenschützer der AK Kärnten zurück.
KÄRNTEN. Eine Reise nach Brüssel fand für 26 Kärntner einen mehr als hürdenreichen Abschluss. Am Tag des geplanten Rückflugs informierte die Lufthansa die Reisegruppe per E-Mail, dass ihr Flug annulliert worden sei. Eine alternative Lösung würde gesucht und die Gruppe schnellstmöglich kontaktiert werden. Zwei der Teilnehmer riefen die Lufthansa-Servicehotline in Österreich und Deutschland an. Inzwischen bestieg die Gruppe den Bus zum Flughafen.
Umbuchung war nicht möglich
Nach mehr als einer Stunde hob bei der deutschen Hotline jemand ab: Eine Umbuchung könne nur das Kärntner Reisebüro oder der Lufthansa-Helpdesk direkt am Flughafen vornehmen. Das Reisebüro konnte mangels verfügbarer Plätze nicht umbuchen. Am Helpdesk verwies man darauf, dass man für derartige Anliegen nicht zuständig sei, dass Lufthansa an der Lösung arbeite und per E-Mail darüber informieren würde. Eine solche Nachricht ging nie ein. Schlussendlich fuhr die Gruppe auf eigene Rechnung vom Flughafen zurück nach Brüssel, buchte in einem Hotel 13 Doppelzimmer sowie für den folgenden Tag Zugtickets nach Klagenfurt. Mit 24 Stunden Verspätung kam die Truppe in Kärnten an.
Entschädigung erhalten
Angesichts der negativen Erfahrungen mit der Fluglinie wandte sich die Reisegruppe an den AK-Konsumentenschutz, um die Kosten für die Rückreise ersetzt zu bekommen. "Auf unsere Forderung, den Reisenden die entstandenen Übernachtungs- und Reisekosten zu ersetzen sowie die aufgrund der Verspätung gebührende Entschädigung zu zahlen, reagierte die Lufthansa nicht", erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer den Fall. "Wir mussten den Betrag in Höhe von 16.763,59 Euro einklagen und in Deutschland am Firmensitz der Lufthansa gerichtlich pfänden lassen. Damit haben wir sichergestellt, dass die Reisegruppe die Kosten, die im Zuge der turbulenten Heimreise angefallen waren, ersetzt bekam und alle die ihnen zustehende Entschädigung erhielten", Höfferer abschließend.



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