ÖAMTC-Statistik
Insgesamt 113 E-Scooter-Unfälle in Kärnten verzeichnet
Vor allem im urbanen Bereich werden E-Scooter als Ergänzung der Mikromobilität viel genutzt, um schnell und unkompliziert von A nach B zu kommen. Die Gefahren bei Elektrorollern werden allerdings oft unterschätzt. Das zeigt eine Statistik des ÖAMTC.
KÄRNTEN. Zudem war eine detaillierte Unfallanalyse lange nicht möglich, da E-Scooter in der Statistik gemeinsam mit Fahrrädern und E-Bikes geführt wurden. Nach langjährigen Forderungen des ÖAMTC wurde dies nun geändert. "Die differenzierte Untersuchung von Unfällen mit E-Scootern zeigt vor allem zwei Problemfelder auf: Fehlenden Fahrfertigkeiten sowie zu niedriges Risikobewusstsein und, damit verbunden, das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss", so ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé. Im Jahr 2023 ereigneten sich 1.762 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern, dabei wurden 1.607 E-Scooterfahrende verletzt und drei Menschen getötet. In Kärnten wurden 113 E-Scooter Unfälle verzeichnet.
Ursachen
Von den 1.762 Unfällen waren 34 Prozent Allein- und 29 Prozent Kreuzungsunfälle (Quelle: Statistik Austria). Die häufigsten Ursachen waren Vorrangverletzungen (28 Prozent) sowie Unachtsamkeit/Ablenkung (23 Prozent). Auffällig ist jedoch der im Vergleich zu anderen Mobilitätsformen große Anteil an Unfällen aufgrund von Missachtung von Ge- und Verboten (20 Prozent) sowie Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss (12 Prozent). Die Fahrdynamik von E-Scootern ist sehr speziell.
"Don't drink and drive"
Umso wichtiger ist es, vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr in einem geschützten Bereich zu üben. "Das gilt auch für Leih-Scooter, die man zunächst in verkehrsfreiem Umfeld testen sollte. Wir raten außerdem, beim Fahren einen Helm zu tragen und keinesfalls zu mehrt einen Scooter zu benutzen. Zudem gilt auch für Elektroroller-Fahrer: Don’t drink and drive - niemals alkoholisiert oder unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss fahren", warnt Nosé.Neben der Einhaltung der Verkehrsregeln und erhöhter Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer und Teilnehmerinnen an Kreuzungen sowie Radwegüberfahrten, sollten E-Scooter-Fahrer und Fahrerinnen vor allem in der dunklen Jahreszeit helle Kleidung und Reflektoren tragen, um besser gesehen zu werden.
E-Scooter mit Fahrrädern gleichgestellt
Bei E-Kleintretrollern, die nach §88b StVO einzuordnen sind, gelten die Verhaltensbestimmungen für das Fahrrad im Sinne der StVO. Zu beachten ist das gesetzlich vorgeschriebene Alterslimit von zwölf bzw. neun oder zehn Jahren als Inhaber:in eines Radfahrausweises. Rechtlich dürfen Personen, die einen E-Kleintretroller verwenden, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten - der Club plädiert beim Lenken von Fahrzeugen aber auf 0,0 Promille.
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