Südburgenland
Hat Sohn 100.000 Euro der demenzkranken Mutter veruntreut?

Für "nicht schuldig" bekannte sich der angeklagte Südburgenländer im Landesgericht Eisenstadt. | Foto: Gernot Heigl
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Mehr als 100.000 Euro seiner demenzkranken Mutter soll ein Südburgenländer veruntreut haben. „Stimmt nicht“, so der Angeklagte und sein Top-Anwalt. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

SÜDBURGENLAND. Exekutionen wegen offener Rechnungen für Miete, Strom sowie anderer Fixkosten, Gesamtschuldenstand rund 15.000 Euro, zeichnen ein Bild privater Unordnung des Südburgenländers, Ende 50. Ähnlich verantwortete er sich auch vor dem Landesgericht Eisenstadt und stellte sich als „überfordert und unwissend seiner Verantwortung“ dar, die er als „gesetzlicher Erwachsenenvertreter“ seiner Mutter auszuüben hatte.

Top-Anwalt Florian Astl (Foto rechts) verlangte die Herbeischaffung eines "verschwundenen" Notizblocks seines Mandanten (Foto links). | Foto: Gernot Heigl
  • Top-Anwalt Florian Astl (Foto rechts) verlangte die Herbeischaffung eines "verschwundenen" Notizblocks seines Mandanten (Foto links).
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"Wissentlich missbraucht!"

Die Staatsanwältin warf dem Mann nämlich vor, seine Stellung „wissentlich missbraucht“ und von seiner an Demenz erkrankten „Mutter insgesamt 100.885,46 Euro“ veruntreut zu haben. „Statt das Vermögen seiner Mutter schonend zu verwalten, habe der Angeklagte für seine eigene Bereicherung gesorgt. Das Geld für eigene Zwecke verwendet!“

Mutter im Pflegeheim

In Summe entstand der Schaden aus mehr als 32.000 Euro Sparguthaben, dem Hälfte-Anteil aus dem Verkauf des Elternhauses von rund 58.000 Euro und einer Krankenversicherung in Höhe von mehr als 27.000 Euro. „Das geschah alles im Zeitraum von Jänner 2021 bis Juni 2023, währenddessen die Mutter des Beschuldigten bereits in einem südburgenländischen Pflegeheim untergebracht war!“

Zahlreiche Erklärungsversuche lieferte der Beschuldigte dem Schöffensenat. | Foto: Gernot Heigl
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Top-Anwalt Florian Astl gestand zu, dass sein Mandant mit Pflege der Mutter und den Aufgaben als gesetzlicher Erwachsenenvertreter inklusive Rechnungslegungs- und Aufzeichnungspflicht nicht gewachsen war. Entgegnete aber, dass sein Klient keine Erklärung erhalten habe, wie diese Belegpflicht umzusetzen sei.

Wo ist Notizblock?

Es hätte zwar diverse Unterlagen in einem Ordner gegeben, die seien aber, laut seines Mandanten, durch Regenwasser zerstört worden. „Unabhängig davon wurde ein Notizblock mit Aufzeichnungen der Polizei übergeben, dieser findet sich aber nicht im Ermittlungsakt. Der Verbleib dieser Unterlagen wird zu klären sein!“ Untreue liege nicht vor, so Florian Astl, deshalb verlangte er einen Freispruch.

Nach mehrstündiger Verhandlung wurde zwecks Befragung weiterer Zeugen auf Anfang Dezember vertagt. | Foto: Gernot Heigl
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Richterin Doris Halper-Praunias gegenüber verantwortete sich der Südburgenländer mit „nicht schuldig“ und dem Beisatz: „Ich sage die Wahrheit, ich kann nicht lügen!“ Schilderte, dass er 2017 seinen Job aufgegeben hat, um seine an Demenz erkrankten Eltern zu pflegen, ehe sein Vater 2019 an Krebs verstorben sei. Gelebt habe er damals vom AMS-Geld in Höhe von knapp 1.500 Euro. Im August 2020 kam seine Mutter dann in ein Pflegeheim.

Die Vorsitzende des Schöffensenats führte aus, dass nach seiner Abberufung als gesetzlicher Erwachsenenvertreter die Nachfolgerin, eine Anwältin aus dem Bezirk Oberwart, statt 58.500 Euro vom Hausverkauf nur noch 520 Euro vorfand. Woraufhin der Beschuldigte erklärte: „Davon habe ich 27.500 Euro an meinen Bruder bezahlt, weil ich mit ihm nichts mehr zu tun haben wollte.“

Der beschuldigte Südburgenländer (2. v. r.) auf dem Weg zu seinem Prozess im großen Schwurgerichtssaal. | Foto: Gernot Heigl
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"Nichts dabei gedacht!"

„Sie haben vom Geld ihrer Mutter 27.500 Euro einfach so an ihren Bruder ausbezahlt? Ihnen muss doch klar gewesen sein, dass das nicht ihr Geld ist und sie das nicht machen dürfen?“, warf die Richterin forsch ein. Retour kam: „Na, jetzt weiß ich das auch. Damals habe ich mir dabei aber nichts gedacht. Ich wollte das mit meinem Bruder erledigen.“

Und weiter: „Dann waren auch noch Ausgaben für Friseur, Pediküre, Maniküre, Brillen und Gehhilfen. Zudem habe ich vor dem Heimaufenthalt meiner Mutter schon viel vorfinanziert, das wollte ich dann gleich gegen verrechnen!“ Nach zahlreichen weiteren Erklärungsversuchen wurde die Verhandlung auf Dezember vertagt, um weitere Zeugen befragen zu können. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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