Neos fordern Generalamnesie
500 Euro Corona-Strafe wegen Besuch bei Freund

Strafen nach Nichteinhaltung von Corona-Maßnahmen könnten illegal sein. Wer bereits eingezahlt hat, schaut durch die Finger.
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  • Strafen nach Nichteinhaltung von Corona-Maßnahmen könnten illegal sein. Wer bereits eingezahlt hat, schaut durch die Finger.
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Die Strafen gegen Corona-Beschränkungen stehen in der Kritik. Mangels einheitlicher Regelung in den Bundesländern gehen die Gerichte unterschiedlich mit den Folgen der Corona-Ausgangsbeschränkungen und anderer Maßnahmen um. Manche Bundesländer zahlen jetzt Strafen zurück, einzelne Verwaltungsgerichte haben auch schon welche gekippt, weil die Verbote in der Form gar nicht existiert haben. 

ÖSTERREICH. Nur wer eine triftigen Grund hat, soll sein oder ihr Zuhause verlassen. Diese Botschaft hat die Bundesregierung während des Lockdwons ge­bets­müh­len­ar­tig kommuniziert. Die meisten Österreicher hielten sich auch an die Vorschrift. Trotzdem hat es auch tausende Anzeigen und Strafen wegen angeblicher Verstöße gegen Covid-19 Verordnungen gegeben.

So hätte ein Wiener, weil er einen Freund privat besucht habe, 500 Euro zahlen müssen, berichtet die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Wien, Beatrix Hornschall, im Ö1-Morgenjournal: "Bei ihm wurde festgestellt, dass er keinen anerkannten Grund hatte, das Freie zu betreten und diese Strafe wurde von unserem Richter aufgehoben."

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich beispielsweise kippte eine Strafe von 600 Euro für einen Privatbesuch mit der Begründung, dass der "Aufenthalt in privaten Räumen" nie untersagt gewesen sei. Das Land - wo insgesamt 2.000 Anzeigen zum COVID-19-Maßnahmengesetz eingelangt sind - kündigte umgehend an, alle Strafen bei gleich gelagerten Sachverhalten zurückzuzahlen. Wer sich zu Unrecht belangt fühlt, konnte sich an die zuständige Behörde wenden. Bei künftigen Beurteilungen werde die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Berücksichtigung finden, teilte das Land mit. 

NEOS: Regierung muss sich entschuldigen

Da die meisten Bundesländer aber nicht dem Beispiel Wien oder Niederösterreich gefolgt sind, fordern die NEOS eine Generalamnesie aller Strafen, "weil es nicht klar war, was erlaubt und verboten war und die Bundesregierung falsch informiert hat", sagte Nikolas Scherak (NEOS) gegenüber Ö1 und er erwarte sich auch eine Entschuldigung der Regierung. 

Kritik, die Regierung hätte die Bevölkerung falsch über die geltenden Ausgangsbeschränkungen informiert und sei damit für von der Polizei falsch ausgestellten Anzeigen verantwortlich, wies der Bundeskanzler kürzlich zurück wie Meinbezirk berichtete. In der Fragestunde im Rahmen der Plenarsitzung des Nationalrates sagte heute Kurz, dass er für eine Überprüfung der Verordnungen und des Vorgehens der Behörden sei, aber "es ist nicht meine Entscheidung wie jetzt damit umgegangen wird". Auf die Frage von Helmut Brandstätter (NEOS), ob er zugibt die Bevölkerung falsch informiert zu haben, sagte Kurz, die Regierung habe versucht bestmöglich zu informieren, mit dem Ziel, komplizierte Gesetzestexte in einfachen Wörter zu übersetzen. 

In Vorarlberg wurden keine Strafen bei Privatbesuchen verhängt. Das Bundesland hat "die Strafabteilungen schon früh angewiesen, bei Privatbesuchen keine Strafen zu verhängen", hieß es damals. "Uns sind auch keine solchen Fälle bekannt." Ebenso in Salzburg: Dort genoss die Polizei den Ruf, bei Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz recht zurückhaltend gehandelt zu haben. Das spiegelt sich bei den Strafen für Privatbesuche wider: "Wir haben in Salzburg keinen solchen Fall", teilte eine Sprecherin des Landes damals mit. Auch beim Landesverwaltungsgericht sei keine solche Beschwerde anhängig, die Frage der Rückzahlungen stelle sich damit nicht.

Einspruch zahlt sich aus

Die NEOS kritisieren den unterschiedlichen Umgang mit den Ausgehbeschränkungen, "da es kein Unterschied sein kann, ob ich im 14. Bezirk oder Mistelbach lebe, obwohl die Verantwortung bei der Bundesregierung und dem Gesundheitsministerium liegt. Der Gesundheitsminister wollte zuletzt keine einheitliche Linie vorschreiben, beim Verwaltungsgericht seien noch einige Strafen anhängig, so die Vizepräsident Hornschall. Hauptsächlich geht es um die Missachtung der Abstandsregel im Freien. Laut Rechtsexperten gebe es keine Judikatur, weil die Materie noch neu sei. Einsprüche könnten sich demnach auszahlen. Bereits bezahlte Strafen können aber nicht mehr zurückgezahlt werden.

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