Eine Bohrung schon zu viel

TaschachJPG | Foto: Foto: Geisler

GR Thomas Auer fordert Grundsatzbeschluss über TIWAG-Projekte

Im Zuge des Ausbaus des Kraftwerks Kaunertal zu einer Kraftwerksgruppe ist die Errichtung eines Speichers im hinteren Taschachtal vorgesehen. Beim Ansuchen für Vorarbeiten holte sich die TIWAG nun eine knappe Abfuhr aus der Gemeindestube.

ST. LEONHARD (mg). Um den Standort hinteres Taschachtal auf seine Tauglichkeit für einen Kraftwerksspeicher zu überprüfen, bedarf es geologischer Vorerkundungen. Zwanzig Bohrungen sind im hinteren Taschachtal vorgesehen, wobei nur eine auf St. Leonharder Gemeindegrund liegt. Die restlichen betroffenen Grundflächen gehören der Agrargemeinschaft, die bereits grünes Licht für die Arbeiten gegeben hat. Vom St. Leonharder Gemeinderat gab es bei der letzten Sitzung eine knappe Ablehnung für das Begehren der Tiroler Wasserkraft AG. Mit 7:6 wurde in anonymer Abstimmung die Bohrung verweigert.

Zur Sache 1
Wie es weitergeht, müssen wir schauen, so Bgm. Rupert Hosp nach der Abstimmung. Initiative fordert Gemeinderat Thomas Auer: Ich bin dafür, dass wir zuerst einen Grundsatzbeschluss fassen, ob wir überhaupt mit der TIWAG verhandeln wollen oder nicht. Zuerst müssten alle Fragen zur Zufriedenheit geklärt werden, bevor man überhaupt in Verhandlungen treten kann. Wenn wir nicht wollen, brauchen wir keine Probebohrungen, so Auer weiter.

Zur Sache 2
Verzögerung im Projekt
Der zuständige Projektleiter der Tiroler Wasserkraft AG, Wolfgang Stroppa, kommentiert die Negativ-Abstimmung in St. Leonhard so: Wir kennen die Begründung noch nicht und nehmen das Ergebnis mit Bedauern zur Kenntnis. Laut Stroppa soll nun das Gespräch mit dem Gemeinderat gesucht werden und er glaubt, dass mittels einem Mehr an Information eine Änderung der Standpunkte erzielt werden kann. Mit der Entscheidung wird laut dem TIWAG-Mann eine kleine Verzögerung im Projekt eintreten. Weiters fährt Stroppa in seiner schriftlichen Stellungnahme fort: Die geplanten geologischen Vorerkundungen können vorerst nur auf dem Grund der Agrargemeinschaft erfolgen.

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