'Rote Karte' für Rapid-Rowdy

- <b>Verteidiger Ewald Stadler</b> betonte die Notwehrsituation des 22-Jährigen.
- Foto: Probst
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Freispruch für den 22-Jährigen, der sich – wie auch sein Verteidiger Ewald Stadler betonte – in einer Notwehrsituation befand, sechs Monate für den vorbestraften Wiener, der als Erster zugeschlagen haben soll (nicht rechtskräftig).
Text und Foto: Ilse Probst
MARKERSDORF/ST. PÖLTEN. Ein Kunststofftechniker aus Niederösterreich feierte am 2. März mit Bekannten in der Showbar "Flair" in Markersdorf bei Neulengbach seinen zweiundzwanzigsten Geburtstag, als ein 25-jähriger betrunkener Wiener Rapid-Fan die Runde belästigte (die Bezirksblätter berichteten).
Prozess-Marathon
Es folgte ein Prozess-Marathon, der nun am Landesgericht St. Pölten in die nächste Runde ging. In der dritten Verhandlung konnte ein Zeuge mit einer Körpergröße von 212 cm von „oben herab“ detaillierte Angaben zu der handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Gästen des Lokals machen. Nicht nur er, auch andere Zeugen ließen den St. Pöltner Richter Helmut Weichhart zu einem klaren Urteil kommen: Freispruch für den 22-Jährigen, der sich – wie auch sein Verteidiger Ewald Stadler betonte – in einer Notwehrsituation befand, sechs Monate für den vorbestraften Wiener, der als Erster zugeschlagen haben soll. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
"Rapidler oder Juden?"
Mehrmals soll sich der Wiener im März 2013 während einer Geburtstagsfeier unter die Gäste gemischt und provokant gefragt haben: „Seid´s Rapidler oder Juden?“ Nicht interessiert an den Rivalitäten der Anhänger von Rapid und Austria, die mit „Juden“ gemeint waren, habe man versucht, den Störenfried loszuwerden. Wie Weichhart in seiner Urteilsbegründung ausführte, musste sich der 22-Jährige gegen den Rapid-Fan schon kräftig zur Wehr setzen, um nicht weitere Faustschläge einzustecken. Mit seiner blutenden Wunde am Kopf versetzte er dem 25-Jährigen vermutlich einen Fauststoß.
Bruch der Augenhöhle
Dabei erlitt der Bursche eine Gehirnerschütterung und einen Augenhöhlenbruch. Der Richter begründete die nur bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe für den Wiener damit, dass dieser noch immer an den Folgen seiner Verletzungen laboriert. Mit Schmerzensgeldforderungen wurden beide Burschen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Vorgeschichte:
Streit um "Grün-Weiß" in Markersdorf
Prozess: "Veilchen" für Rapid-Wüterich
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