Angeklagter spricht von Notwehr

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- hochgeladen von Eva Dietl-Schuller
Selbst mit einem blauen Auge davongekommen, erklärte ein 37-Jähriger vor Gericht, dass sein mitangeklagter Kontrahent nur aufgrund von Notwehr einen Nasenbeinbruch erlitten habe.
Verteidiger Jürgen Brandstätter möchte die Unschuld seines Mandanten durch jene Zeugen belegen, die im August vergangenen Jahres einen Raufhandel in einem Lokal in Traismauer beobachtet haben.
Beschimpfung als angeblicher Auslöser
Auslöser soll die Äußerung des Wirtes gegenüber einem deutschen Gast gewesen sein, den er mit „blöde Piefkesau“ beschimpft haben soll.
„Ich bin ohne Rechtsanwalt da, weil ich kein großes Larifari machen will und nicht auf Geld aus bin“, erklärte der 41-jährige Beschuldigte, dem laut Gutachten für den Nasenbeinbruch Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro zustünden. Der Richter vertagte, da einige Zeugen noch auszuforschen sind.
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