Maturabälle: Ein Ende mit ernsten Folgen

Rechtsexperte Armin Andergassen mahnt zur peniblen Plaung eines Balls. | Foto: privat
  • Rechtsexperte Armin Andergassen mahnt zur peniblen Plaung eines Balls.
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TIROL. Eine Mutter aus dem Oberland beschwerte sich, ihre Tochter sei nach dem Maturaball mit einem zu geringen Geldbetrag aus dem Maturaballerlös abgespeist worden. Die Begründung: Diese habe zu wenig für den Ball gearbeitet, was die Betroffene strikt in Abrede stellt. „Die Haupteinnahmen wurden vom Ballkomitee untereinander aufgeteilt, das ist sehr ungerecht“, erklärt die Mutter (Name der Redaktion bekannt) gegenüber den Bezirksblättern. „Hier bereichern sich einige wenige und der Rest wird mit kleinen Summen abgefertigt“, sagt die Betroffene, die sogar von Veruntreuung spricht.
Es fühlten sich weder der Direktor der Schule noch der Klassenvorstand zuständig, auch nachdem die Betroffene um Hilfe gebeten hatte. „Die Jugendlichen sind bei der Organisation des Balles noch minderjährig, eine Aufsicht sollte zumindest gegeben sein und auch die gerechte Abrechnung sollte problemlos vonstatten gehen“, kritisiert die Mutter.

Rechtlich nicht zu regeln

Die Mutter wandte sich an die Rechtsabteilung des Landesschulrates für Tirol. Dr. Armin Andergassen ist mit der Sache vertraut, hat aber rechtlich relativ wenige Möglichkeiten. „Ein Maturaball ist keine Schulveranstaltung, sondern eine reine Privatsache der Maturaklassen. Daher gibt es auch keine rechtliche Handhabung im Schulunterrichtsgesetz, wie eine derartige Veranstaltung geregelt werden muss“, erläutert der Rechtsexperte. Auch die Mitwirkung von Klassenvorstand oder Direktion sei beim Maturaball nicht verbindlich vorgesehen, beratend könne aber sicher Unterstützung gegeben werden.
Den Jugendlichen, die einen Ball planen, rät Andergassen eine genaue Regelung vor Beginn der Ballvorbereitung zu fixieren. „Und vielleicht erhalten die angehenden MaturantInnen ja von erfahrenen Eltern eine Hilfestellung“, hofft Andergassen. Denn ein Zerwürfnis innerhalb der Klasse, die einen Ball organisiert, könne durchaus in einem Zivilrechtsprozess enden, warnt Andergassen.

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