SPÖ-Frauen zu Höckner
"Wenn jemand eine Solidaritätsbekundung benötigt, dann das Opfer"
Wegen dreifacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Übergriffe und Verleumdung muss Jürgen Höckner nun für sieben Jahre in Haft – so entschied gestern Vormittag das Oberlandesgericht Linz. Die SPÖ-Frauen empfinden das Strafmaß als angemessen und kritisieren die Kundgebung, die noch einen Tag vor der Urteilsverkündung in Scharten abgehalten wurde.
SCHARTEN, OÖ. Fast eineinhalb Jahre hat der Prozess gedauert, nun dürfte endlich Ruhe in den Fall Jürgen Höckner einkehren. Denn der Ex-Bürgermeister (ÖVP) von Scharten wurde am 21. November vom Oberlandesgericht Linz zu sieben Jahren Haft wegen dreifacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Übergriffe und Verleumdung verurteilt. Das sei angemessen, so sind die SPÖ-Frauen sicher.
"Findet Vergewaltiger Platz in der ÖVP?"
"Ich bin erleichtert, dass dies nun vorbei ist und hoffe, dass sich das Opfer sowie ihre Familie nun von den furchtbaren letzten Monaten gut erholen wird", sagt Landesfrauenvorsitzende Renate Heitz. Zuvor hatten sie und ihre Parteikolleginnen den Umgang der ÖVP mit Höckner während des Strafprozesses kritisiert – etwa, dass der damals bereits rechtskräftig Verurteilte noch im Oktober mit einer Ehrenmedaille des Landes OÖ ausgezeichnet worden war. Nun fordern die SPÖ-Frauen, die ÖVP solle sich endlich vom Täter verabschieden. "Oder findet ein verurteilter Vergewaltiger weiterhin Platz in der Wertegemeinschaft der ÖVP?", fragen sie sich.
Frauenvorsitzende verurteilt Kundgebung
Kritik üben die Sozialdemokratinnen nicht zuletzt an der Solidaritätskundgebung unter dem Titel "Im Zweifelsfall für den Angeklagten", die noch einen Tag vor der endgültigen Urteilsverkündung in Scharten abgehalten worden war. Rund 150 Personen hatten laut Organisator Peter Inzinger daran teilgenommen. Landesfrauenvorsitzende Heitz kritisiert: "Ich kann die Solidaritätskundgebung wirklich nicht verstehen und nur auf das Schärfste verurteilen. Wenn jemand eine Solidaritätskundgebung benötigt, dann das Opfer. Hätte es den leisesten Zweifel gegeben, dass hätte es dieses Urteil nicht gegeben."
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