Kulturama Tollet
Neue Corona-Maßnahmen für Museen

Ernst Martinek, Obmann des Kulturvereins Kulturama, präsentierte kürzlich ein neues Buch über den Abschnitt des Donaulimes. | Foto: Kulturama
  • Ernst Martinek, Obmann des Kulturvereins Kulturama, präsentierte kürzlich ein neues Buch über den Abschnitt des Donaulimes.
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  • hochgeladen von Valentin Berghammer

Die neuen Maßnahmen bringen laut Kulturama zwar keine gravierenden Auswirkungen für den Museumsbetrieb. Trotzdem will man Besucher über die aktuellen Bestimmungen aufklären.

TOLLET. Mit 15. September 2021 treten im Rahmen der zweite  COVID-19-Maßnahmenverordnung einige Veränderungen auch für Museen in Kraft. Diese werden grundsätzlich bis 31. Oktober Gültigkeit haben. Die Regelungen für Zusammenkünfte gelten vorerst jedoch nur bis 13. Oktober 2021.
Allgemein gilt ein verpflichtender Wechsel vom Mund-Nasen-Schutz zu einer FFP2-Maske.
Die neue Verordnung bringt neben allgemeinen Verschärfungen aber auch spezielle für ungeimpfte Personen. Als Faustregel kann dafür gelten: Dort wo kein 3-G-Nachweis erforderlich ist oder verlangt wird, besteht eine FFP2-Maskenpflicht für ungeimpfte Personen.

Für den regulären Museumbesuch gilt

  • Geimpfte oder genesene Personen müssen keine FFP2-Maske tragen.
  • Personen, die keine Impfung oder keine Genesung von COVID-19 in den letzten 180 Tagen nachweisen können, müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist auch einen Mund-Nasen-Schutz ausreichend. (Achtung: Bei Führungen von Schulklassen, die in der Regel getestet sind, kann die Maskenpflicht entfallen)
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Besucherkontakt müssen keine Maske tragen, wenn ein 3-G-Nachweis erbracht ist.

Für Veranstaltungen, Führungen und Workshops bis 25 Personen gibt es keine Einschränkungen.
Hier gelten die Regeln des regulären Museumsbesuches, das heißt Personen, die keine Impfung oder keine Genesung von COVID-19 in den letzten 180 Tagen nachweisen können, müssen eine FFP2-Maske tragen. Jeder Institution steht es gesetzlich frei, im Sinne des Hausrechts strengere Regeln vorzusehen und zum Beispiel auch für Kleingruppenführungen 3-G-Nachweise zu verlangen. Personen, die zur Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind, müssen nicht in die Höchstzahlen mitgerechnet werden.

Für alle Veranstaltungen, Führungen, Workshops etc. mit mehr als 25 Personen gilt:

  • Bei mehr als 25 Personen, egal ob in geschlossenen Räumen oder im Freien, besteht neben der Registrierungspflicht auch die Verpflichtung zum 3-G-Nachweis der Teilnehmenden. Dadurch entfällt auch die Maskenpflicht.
  • An einem Ort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch geeignete Maßnahmen eine Durchmischung der Teilnehmenden der gleichzeitig stattfindenden Zusammenkünfte ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird.

Buchpräsentation: "Wir und die Römer an der Donau"

Der Obmann des Kulturvereins "Kulturama", Ernst Martinek präsentierte außerdem kürzlich in Kooperation mit dem Otelo in Grieskirchen eine 200-seitige Broschüre zum Thema "Wir und die Römer an der Donau". Darin wird der Leser über den dichten Inhalt der Ausstellung hinausgeführt und ein interessanter Überblick vermittelt über den Abschnitt des Donaulimes, des Hinterlandes und den dazugehörigen Alltag römischen Lebens.

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