Forderung nach Öffnung aller Forststraßen für Mountainbiker

Öffnung aller Forststraßen für Mountainbiker

Im Grunde geht es bei der Forderung um Öffnung aller Forststraßen für Mountainbiker um Nutzung fremden Eigentums und ist diese somit weder rechtens noch gerechtfertigt.

Waldbesitzer

zu sein heißt Verantwortung zu tragen. Für die nächste und übernächste Generation, für den Forst und seine Bewirtschaftung mit der erforderlichen Aufschließung und für den Erhalt des Erholungsraumes Natur. Die nötigen Forststraßen kosten viel Geld und werden nur in kleinem Ausmaß (rd. 1/6 der Kosten) gefördert und auch jährlich versteuert. Diese Steuer zahlt der Waldbesitzer und damit hat er auch das Recht seine Straße jenen Fahrzeugen vorzubehalten, die dem Erwerb dienen.

Und letztlich bleibt es ja nicht nur bei den Forststraßen.

Diese dienen ja nur dem Aufstieg der Radler denn downhill geht es meist quer waldein in einem Höllentempo auf Wanderwegen, Steigen und durchs Gelände. Und damit sind Mountainbiker eine Gefahr für jene Menschen, die den Wald als Naherholungsort nutzen und die Natur genießen wollen. Sie sind aber auch auf den Forststraßen gefährdet durch die Kraftfahrzeuge die zur Holzbringung verwendet werden sind doch diese Straßen kurvig, steil, uneinsichtig und schmal was ein Ausweichen unmöglich macht.

Wenn sich Naturorganisationen (Naturfreunde und Alpenverein) so für diese Sportart engagieren wollen, dann müssen sie Kontakt mit Waldbesitzern aufnehmen die bereit sind, Strecken für Mountainbiker anzulegen und nur auf diesen sei es den Radlern gestattet ihren Adrenalinkick auszuleben ohne dabei Wanderwege zu nutzen oder sich und die erholungssuchenden Mitmenschen zu gefährden.
Letztlich geht es den Mountainbikern nicht um den Zugang zur Natur sondern zu Abfahrten über Stock und Stein und diese finden sie im Wald und das gratis. Somit gleicht die Forderung der Naturfreunde einer Enteignung aber nicht im Sinnen ihres Namens sondern im Versuch persönliches Eigentum einer Randgruppe von Sportlern zur Verfügung zu stellen ohne dies mit den Besitzern geklärt zu haben oder deren Einverständnis.

Der Wald muss Naturgut für alle bleiben

und in diesem Bewusstsein um die Verpflichtung jedes Waldbesitzers diesen zu hegen und zu pflegen kann und darf es keine generelle Nutzung der Forststraßen für Mountainbiker aus oben genannten Gründen geben.

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