Die Anwältin für alle – Elke Lujanksy-Lammer im Gespräch

- <b>Jedem und jeder sein Recht:</b> Dafür setzt sich Elke Lujansky-Lammer seit 16 Jahren in der Gleichbehandlungsanwaltschaft Steiermark ein. Gerechtigkeit ist ein Thema, das sie sehr früh beschäftigt hat.
- Foto: Jorj Konstantinov
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Wo Diskriminierung beginnt, beginnt ihre Arbeit. Elke Lujansky-Lammer über gleiche Rechte für jeden.
Sie leitet seit 16 Jahren die Gleichbehandlungsanwaltschaft Steiermark. Elke Lujansky-Lammer spricht über die Schwierigkeiten in ihrer Arbeit, darüber, wann Diskriminierung beginnt und die Rechte der Frau am Arbeitsmarkt.
Sie leiten die Gleichbehandlungsanwaltschaft Steiermark. Wofür steht diese?
Wir sind eine staatliche Stelle und extra dafür eingerichtet, Menschen zu unterstützen, die sich diskriminiert fühlen. Wir sind im Vorfeld der Gerichtsbarkeit tätig. Wir haben vier Regionalbüros, eines davon in Graz. Unsere Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Wir sind weisungsfrei, selbstständig und unabhängig in unserer Fallbearbeitung. Und die Betriebe sind uns gegenüber auskunftspflichtig. Die Basis für uns ist das Gleichbehandlungsgesetz mit dem Diskriminierungsverbot im Bereich der Arbeitswelt und bei Dienstleistungen.
Was bedeutet Diskriminierung?
Diskriminierung ist eine Benachteiligung, eine ungleiche Behandlung gegenüber anderen Personen und beginnt in den seltensten Fällen bewusst. Wenn ich als Person aber das Gefühl habe, dass etwas schiefläuft, ist das ein erstes Anzeichen. Diskriminierungsgründe sind Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung und sexuelle Orientierung. Gesetzlich verankert ist auch noch Behinderung, dafür ist jedoch eigens die Behindertenanwaltschaft zuständig.
Wenn ich Beschwerde bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft einlege, was passiert als nächstes?
Wir überprüfen unsere Zuständigkeit und finden dann heraus, was die Person überhaupt möchte. Wenn sie vertraulich bleiben möchte, geht es nicht nach außen, dann wird sie beraten und der Fall statistisch erhoben. Wenn die Person uns den Auftrag gibt, bei den Betrieben zu intervenieren, dann gehen wir der Sache nach und fragen nach Stellungnahmen.
Geben die Betriebe bereitwillig Auskunft?
Es gibt jene Betriebe, die darauf eingehen, dann kommt es zu einem Gespräch. Das Gleichbehandlungsgesetz sieht auch Schadenersatz durch Geld oder Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor. Das Unternehmen kann ein gutes Genderdiversity-Konzept haben, aber es genügt eine Person, die anders agiert und es kommt zu Ungleichbehandlung.
Haben die Leute Angst, zu Ihnen zu kommen?
Auch wenn Beschwerde eingelegt wird, dürfen keine Nachteile für die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer erwachsen. Aus der Erfahrung wissen wir aber, dass dann manchmal ein Mobbingprozess entsteht. Daher ist es wichtig, vorher im vertraulichen Rahmen eine Strategie zu überlegen. Diese kann auch dazu führen, dass man zur Entscheidung kommt, nichts nach außen zu tragen. Aber es ist eine Würdeverletzung entstanden und diese muss aufgearbeitet werden. Sexuelle Belästigungen können immerhin zu Traumen, psychischen oder gar körperlichen Krankheiten führen. Benachteiligung ist so normal für die Leute, die es betrifft. Die Bewusstwerdung ist daher wichtig.
Wie viele Beschwerden erreichen Sie pro Jahr?
Letztes Jahr hatten wir 300 Anfragen, das war in den Jahren davor mehr. Unsere Vermutung ist, dass die Unsicherheit um einen fixen Arbeitsplatz größer wird.
Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Wie sehr werden Frauen am Arbeitsplatz diskriminiert?
Geschlecht entscheidet sich noch einmal von den anderen Merkmalen. Das Bild – dieser Job ist für Männer, jener für Frauen geeignet – ist noch so verankert. Auch die Leistungsvorstellungen führen dazu, dass Männer oft mehr verdienen als Frauen. Es gibt das Bild, wir hätten Gleichstellung der Geschlechter erreicht. Die Stereotype sitzen aber ganz tief. Es werden heute Dinge gesagt, die ich lange nicht diskutieren musste, wie geschlechtergerechte Sprache oder Vorurteile gegenüber Frauen zwischen Beruf und Familie. Um Gleichstellung zu erreichen, muss man sich aktiv dafür einsetzen.
Steckbrief
Geboren 1959 in Judenburg.
Hat Psychologie und Frauen-/Geschlechterforschung studiert.
Ist Regionalbüroleiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Steiermark.
31 Mitarbeiterinnen österreichweit, viele in Teilzeit.
Standort Graz: Südtirolerplatz 16/4, 8020 Graz
WOCHE Wordrap
Als Kind wollte ich ... immer schon andere beschützen.
In meiner Freizeit ... fahre ich gerne Ski.
Ein Spruch, der mir gefällt: Die Menschenrechte beginnen, wo die Vorurteile enden.
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