Gemeinderatswahl 2025
Einspruch in Hausmannstätten

- Gerald Murlasits, Regionalgeschäftsführer der SPÖ Graz-Umgebung/Voitsberg erklärt, dass der "Einspruch aus demokratiepolitischen Gründen" erfolgen musste.
- Foto: Erwin Weingrill
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Unklarheiten bei der Gemeinderatswahl in Hausmannstätten führen nun zu einer Prüfung durch die zuständigen Behörden.
HAUSMANNSTÄTTEN. Wie in einer Tageszeitung berichtet, sind im Kontext der Gemeinderatswahl am 23. März einige Fragen aufgekommen, die sich auf zwei Punkte beziehen:
Im Wahllokal 1, dem Gemeindeamt, lag in den Wahlzellen eine Gemeindezeitung auf. Diese wurden erst entfernt, nachdem etwa 15 Wähler ihre Stimme abgegeben hatten. Der Bürgermeister wollte die Zeitungen mit der Begründung dort belassen, sie dienen angeblich als Schreibunterlage. Nach Protesten wurden sie jedoch entfernt. Es ist eindeutig geregelt, dass sich in einer Wahlzelle außer dem Schreibmaterial nur die Gesamtliste der Fraktionen befinden darf. Jegliche mögliche Wahlbeeinflussung ist unzulässig.
Ein weiterer Grund für den Einspruch war, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Wahlkarten nach ihrem Einlangen im Gemeindeamt weder registriert noch gescannt wurde. Der Bürgermeister sah darin kein Problem. Die Landeswahlbehörde als oberste Instanz stellt jedoch klar, dass dies nicht zulässig sei und alle Wahlkarten registriert werden müssen.
„Wir haben lange beraten, wie wir mit diesen Vorfällen umgehen sollen. Am Ende bleibt der Fakt, dass wir den Wählern und Wählerinnen Fairness und Transparenz versprochen haben und dieses Versprechen schon ab dem Wahlsonntag gilt. Daher mussten wir melden, was alle gesehen haben.“
Tanja Waglechner, SPÖ Hausmannstätten
Einspruch erhoben
Gerald Murlasits, Regionalgeschäftsführer der SPÖ Graz-Umgebung/Voitsberg und ehemaliger Bürgermeister von Gratwein, der genau weiß, wie eine Wahl abzulaufen hat, meint dazu: "Auch Anwesende aller Fraktionen waren über diese Vorgehensweisen in allen Punkten sehr überrascht. Nicht die SPÖ-Ortspartei, sondern uns als Regional-Geschäftsführung blieb gar nichts anderes übrig, als mit dem Einspruch durch die vor Ort gesetzliche zustellungsbevollmächtigte SPÖ-Person auf Dinge hinzuweisen, die nun seitens der Landeswahlbehörde geklärt werden müssen.
Wie diese Entscheidung ausfällt, ob es etwa zu einer Neuauszählung bzw. im Extremfall zu einer Neuwahl kommt, obliegt ganz alleine den Mitgliedern dieses Gremiums. Warten wir nun die Entscheidung ab. Für alle gilt die Unschuldsvermutung".
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