Ein Leitfaden für die Mountainbiker

- Mountainbiken erfreut sich großer Beliebtheit.
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Die Regeln für Mountainbiker sind in den steirischen Wäldern klar definiert.
Das Mountainbiken erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Egal ob bergab oder bergauf, die heimischen Berge und Wälder werden von den Radlern in Massen in Angriff genommen. Wichtig dabei ist aber, dass klare Regelungen gelten. Diese werden allerdings oftmals missachtet (Siehe Artikel in der WOCHE vom 4.9.).
Klare Gesetze
Grundsätzlich ist das Mountainbiken laut Auskunft aus dem Büro von Land- und Forstwirtschaftslandesrat Johann Seitinger in steirischen Wäldern nur auf den extra dafür gekennzeichneten Strecken gestattet. Ohne Einverständnis des Grundbesitzers ist die Nutzung der im fremden Eigentum stehenden Flächen nicht erlaubt. Um Konfliktfälle zwischen Mountainbikern und Grundbesitzern zu vermeiden, wurde gemeinsam mit beiden Parteien der Leitfaden zum „Mountainbike Modell Steiermark“ erarbeitet. Ansonsten können sich Waldbesitzer nur mittels Besitzstörungsklage gegen die Biker wehren, diese ist oftmals schwer durchzusetzen, da die Identität der Radfahrer schwer zu ermitteln ist.

- Setzt auf den Mountainbike-Leitfaden: Landesrat J. Seitinger
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Kontrollen werden durch die jeweiligen Forstaufsichtsorgane durchgeführt, diese haben auch das Recht, Anhaltungen von Mountainbikern zur Identitätsfeststellung durchzuführen. Johann Seitinger setzt mit dem Leitfaden vor allem auf ein Miteinander in den steirischen Wäldern: „Wir haben mit dem Mountainbike-Leitfaden eindeutige Spielregeln geschaffen, die eine gemeinsame und nachhaltige vertragliche Einigung ermöglichen. Zusätzlich gibt es die Freizeitpolizze, die sowohl Mountainbiker als auch Waldbesitzer schützt, wenn sie vertragliche Lösungen vereinbart haben.“


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