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Andrea Herberstein, „Schlossherrin“ von Herberstein, wurde wegen Betrugs und Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit Landesförderungen für den Tierpark nun rechtskräftig verurteilt.
Ihr winkt eine Haftstrafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, und eine Geldstrafe von 272.657,18 Euro. Über Heinz Boxan, den Gutsverwalter, wurden neun Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 101.384,96 Euro verhängt. Das Urteil fällte Richter Eckart Ratz im Obersten Gerichtshof in Wien.
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