Leerstand in Städten und Gemeinden
"Wer überprüft die Abgabe?"

Länder können künftig selbst eine Leerstandsabgabe einheben.  | Foto: Stockadobe/Gunnar Assmy
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Kommt in Kärnten bald die Leerstandsabgabe? Und was halten unsere Ortschefs von dieser Art der Steuereinnahme?

GAILTAL. Die Leerstandsabgabe wird als Steuer erhoben, wenn eine Wohnung für mehr als ein halbes Jahr nicht genutzt wird. Fällt eine solche Abgabe an, ist der Eigentümer des betreffenden Objekts verpflichtet, sie an die jeweilige Gemeinde zu entrichten. Die Bundesländer Salzburg, Tirol, Steiermark und Vorarlberg haben bereits eine landesgesetzliche Grundlage für die Einhebung einer Leerstandsabgabe durch die Gemeinden geschaffen. Mit April 2024 ist eine dahingehende Änderung in der österreichischen Verfassung verabschiedet worden, die es ermöglicht, die Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht- und Mindernutzung von Wohnungen in die Zuständigkeit der Länder zu übertragen. In Kärnten denkt man darüber, nach dem Beispiel zu folgen und es wird intern daran in Abstimmung mit Städten und Gemeinden an einer möglichen Umsetzung gearbeitet.

Stadtgemeinde Hermagor

Zum Thema Leerstandsabgabe sagt Hermagors Bürgermeister Leopold Astner: „Es ist noch nicht ganz klar, ob und wann eine solche Verordnung kommt und wie diese dann in der Praxis umgesetzt werden kann. Eine Abgabe einzuführen, damit man Leerstände bei Wohnungen vermeidet, finde ich generell positiv. Das muss man aber als Gesamtpaket, in Kombination mit der Zweitwohnsitzabgabe sowie der Orts- und Nächtigungstaxe anlegen.“ Für den Gemeindechef mache es Sinn, für leer stehende Wohnungen und Geschäfte dementsprechende Gebühren einzuheben. Aufwendungen habe die Gemeinde jedenfalls auch bei Leerständen (Schneeräumung, Sauber-Halten von Gehsteigen und Straßen, usw.). Die Frage ist: Wer kontrolliert das alles? „Es ist verfassungsrechtlich nicht einfach möglich, dass ich ein Haus betrete und kontrolliere“, verweist Astner auf die rechtliche Lage. „Es müsse auch die Definition, was als ein Leerstand gilt, genauer erfolgen“, so der Bürgermeister. „Wir als Tourismusgemeinde sind in dieser Richtung besonders gefordert“, sagt Astner. „Es gibt etliche Gebäude, wo die ältere Generation verstorben ist, die junge Generation in den städtischen Ballungszentren lebt, das Objekt dann aber als Ferienwohnsitz nutzt und daher nicht an Wohnungssuchende vermietet.“

Marktgemeinde Arnoldstein

Mit der Leerstandsabgabe bestehe gemäß dem Arnoldsteiner Bürgermeister Reinhard Antolitsch „eine Chance, die Wohnraummobilisierung voranzutreiben.“ Es stelle sich für das Gemeindeoberhaupt die Frage: „Wie hoch die Abgabe sein soll.“ Der Haken an der Sache liegt für Antolitsch in der Überprüfung. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich Gemeindemitarbeiter losschicke, um die Objekte zu überprüfen oder den Stromverbrauch festzustellen, zumal es schon wegen des Datenschutzes nicht einfach ist, an Informationen zu kommen.“ In der Marktgemeinde Arnoldstein wäre man vom Thema Leerstandsabgabe nur marginal betroffen. „Wir haben rund 800 Wohnungen von gemeinnützigen und privaten Wohnbauträgern, wo uns keine Leerstände bekannt sind. Bei den rund 200 Gemeindewohnungen gibt es einige Leerstände, wobei hier die Wohnungen bewusst leer bleiben, weil es Planungen gibt, diese Wohnanlagen in den nächsten Jahren zu erneuern.“ Ob eine Leerstandsabgabe die Gemeindekasse füllen würde? Der Bürgermeister bezweifelt das. „Aus meiner Sicht würde den Gemeinden eine Abgabe auf bereits gewidmetes und unbebautes Bauland mehr helfen, da wir dadurch möglicherweise mehr Einnahmen hätten als bei einer Leerstandsabgabe und zusätzlich die Chance besteht in den Zentralräumen der Ortschaften gewidmetes Bauland für eine Bebauung zu mobilisieren.“ In der für die Gemeinden derzeit schwierigen finanziellen Situation würde natürlich jede zusätzliche Einnahme dazu beitragen, diese Situation zu entschärfen, damit die Dienstleistungen einer Gemeinde für Ihre Bürgerinnen und Bürger weiterhin in der erforderlichen Qualität aufrechterhalten werden kann.

Kötschach-Mauthen

„Grundsätzlich finde ich eine Leerstandsabgabe als sinnvoll, um Spekulationen Einhalt zu gebieten und auch Eigentümer zu motivieren, ihre Leerstände zu nutzen, verkaufen, vermieten, etc.", äußert sich Kötschachs Bürgermeister Josef Zoppoth zum Thema. Er betont: „Es sollte aber nicht als Einnahmequelle genutzt werden, sondern um bereits vorhandenen Wohnraum und gewerbliche Leerstände zu aktivieren bzw. um den "Bodenfraß" durch Neubauten zu minimieren." Betroffen wäre die Gemeinde im Fall der Umsetzung "nur" bei den gemeindeeigenen Gebäuden. „Da haben wir derzeit natürlich in Kötschach-Mauthen recht viel, weil im Rathaus zwei große Mieter umgesiedelt sind. Die aktuellen Möglichkeiten, eine gewerbliche Fläche in einer Randregion zu vermarkten, sind sehr eingeschränkt. Ziel ist es, Mieter zu finden, die zum einen durch Mietzahlungen auch einen gewissen Gegenwert leisten, aber auch durch das Angebot einen Mehrwert für die Bevölkerung bzw. den Standort zu bringen." Eine Leerstandsabgabe würde in dem Fall die Gemeinde laut Zoppoth finanziell belasten.

Wo fließt Abgabe hin?

Der Gemeindechef ortet zudem folgende Ungereimtheiten: „Die Frage ist, wo fließt die Abgabe dann hin? Wenn sie wieder an die Gemeinde fließen soll, dann drehen wir uns im Kreis. Wenn das Geld in Wien oder Klagenfurt versickert, dann bin ich natürlich dagegen. In dem Fall würden vermutlich viele Gemeinden versuchen, die Leerstände selbst zu nutzen und damit Einnahmen und auch einer Vermietung zu entziehen. Ob das gut oder schlecht ausgeht, wird der Einzelfall zeigen." Aus Zoppoths Sicht sei eine Kopplung von Förderungen mit eine Leerstandsabgabe sinnvoll: „Aus den Einnahmen könnte man eine Fonds füllen, mit dem dann Leerstände reduziert werden können." Also Förderungen für Attraktivierungen, Sanierungen von Altbeständen, um den Eigentümern privat, gewerblich oder öffentlich auch unter die Arme zu greifen, wenn sie willig sind, den Leerstand zu beseitigen."

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