Gailtal
Neue Wolfsverordnung wirft Fragen auf

Am Wochenende wurde der Kadaver eines vermeintlichen Wolfes in einem Waldgrundstück im Gemeindegebiet von Helfenberg gefunden.  | Foto: Foto:  panthermedia/6116
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  • Am Wochenende wurde der Kadaver eines vermeintlichen Wolfes in einem Waldgrundstück im Gemeindegebiet von Helfenberg gefunden.
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Mit der neuen Wolfsverordnung ist nun der Abschuss für den Wolf genauestens geregelt.

GAILTAL. Der Wolf ist und bleibt auch im Gailtal weiterhin ein Thema. Die letzte Almsaison liegt einigen noch schwer im Magen. Nun rückt nicht nur der Frühling, sondern auch die neue Almsaison näher. Mit der aktuellen Wolfsverordnung des Landes soll nun eine Lösung gefunden sein. Bis zu 700 Wölfe sollen derzeit in Italien leben. In Slowenien werden bereits 14 Rudel vermutet. „Die Bestandszahlen im Allgemeinen, besonders aber in unseren Nachbarländern nehmen zu und damit kommt es auch zu einer vermehrten Anwesenheit des Wolfes in Kärnten und besonders im Bezirk Hermagor“, so der Bezirksjägermeister Bruno Maurer.

Die Verordnung

Mit der Verordnung sollen sowohl die Probleme auf den Almen als auch jene in den Siedlungen miteingeschlossen sein. So wurde zum Beispiel letzten Sommer ein Wolf im Siedlungsgebiet von Hohenthurn gesichtet. Die Verordnung bezieht sich daher nicht nur auf Schadwölfe, die aktiv Tiere reißen, sondern auch auf Risikowölfe, die sich in der Nähe von Siedlungen aufhalten. „Damit erweitern wir unseren Handlungsspielraum, zum Schutz der Bevölkerung“, so Agrar- und Jagdreferent Martin Gruber. Ein Wolf wird als Risikowolf definiert, wenn er sich im Umkreis von 200 Metern Siedlungen oder Höfen nähert und nach dem Versuch des Vertreibens wiederkommt. Um einen Wolf zu vertreiben, braucht es vor allem viel Konsequenz. „Am wirksamsten sind wohl Überraschungseffekte in Form von massiven Lichtreizen und akustische Maßnahmen bis hin zu Vergrämungs- beziehungsweise Gummigeschossen“, weiß der Bezirksjägermeister. Auch für Schadwölfe wurde eine genaue Definition getroffen: Tötet oder verletzt ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere innerhalb von einem Monat beziehungsweise 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten ist der Wolf zum Abschuss freigegeben. Das Gleiche gilt, wenn ein Wolf auf einer Alm weitere 15 Nutztiere reißt, auf der im Vorjahr schon Tiere gerissen wurden. „Der Nachweis über die Anzahl der gerissenen Nutztiere wird einfach sein. Welcher Wolf, falls mehrere nachgewiesen werden, dafür verantwortlich ist, lässt sich seriös nicht oder nur schwer feststellen. Damit wird die Erlegung zu einem erheblichen Risiko für den Jäger, mit zumindest derzeit noch ungeahnten Reaktionen aus der Öffentlichkeit. Die Freigabe zum Abschuss kann nur unter gewissen Vorlagen erfolgen. Die Vorgabe einer gewissen Anzahl von gerissenen Nutztieren macht Sinn, nur ist meines Erachtens die Anzahl zu hoch, was sicher nicht der Zielsetzung und schon gar nicht den Almbauern dienlich ist“, betont Maurer.

Viele offene Fragen

Schon im Vorjahr wurde über viele Methoden diskutiert, um den Wolf von den Nutztieren fernzuhalten. Dass diese sich oftmals als irrelevant und nicht umsetzbar herausstellten, ist kein Geheimnis. Die neue Wolfsverordnung wirft dennoch vor allem bei der Jägerschaft einige Fragen auf: „Wie wird die Erlegung von der Öffentlichkeit angenommen? Hat der Jäger den entsprechenden Rückhalt von den Bauern, den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen und der Politik? Wird die Nachtsichttechnik erlaubt und wird die teure Anschaffung unterstützt? Wird es Schulungen für die Wolfsbejagung geben? Gibt es eine Entschädigung für den hohen Zeitaufwand bei der Bejagung? Und vor allen Dingen: Ist die Freigabe so geregelt, dass wirklich die Chance besteht den Problemwolf zu erlegen, was in der Vergangenheit nicht der Fall war. Parallel dazu wird es für die Zukunft unabdingbar sein, ein entsprechendes Monitoring mit entsprechender Aufklärungsarbeit zu betreiben, am besten in Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn Slowenien und Italien, die hier schon einen Vorsprung haben“.

Für die Landwirte

Die neue Verordnung lässt vor allem die Landwirte, die im letzten Sommer doch einiges einstecken mussten, aufatmen. Ihnen wird so zumindest etwas Hilfe und Sicherheit geboten. „Im Tierpark Schönbrunn müssen Wölfe durch drei Meter hohe Maschendrahtzäune mit Übersprungschutz am Ausbrechen gehindert werden. Uns Bauern will man weismachen, dass wir in unwegsamem Gelände den Wolf mit Weidezäunen von einem Meter vor dem Einbrechen in Almweiden hindern können. Dass das nicht machbar ist, haben wir jetzt schwarz auf weiß. Der Wolf ist ein Wildtier und hat in einem dicht besiedelten Land wie Kärnten keinen Platz“, betont Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber. Er ist auch der Meinung, dass das Wichtigste eine gute Zusammenarbeit mit der Jägerschaft wäre. So versichert er auch, dass die Jägerschaft die volle Rückendeckung der #%Landwirtschaft habe.

Am Wochenende wurde der Kadaver eines vermeintlichen Wolfes in einem Waldgrundstück im Gemeindegebiet von Helfenberg gefunden.  | Foto: Foto:  panthermedia/6116
Wenig begeistert ist Bruno Maurer, Bezirksjägermeister von Hermagor, über ignorante Besucher im Wald. | Foto: Nina Hader
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