ÖAAB Freistadt ermöglicht Vortrag zum Thema Erbrecht NEU!

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ÖAAB Freistadt ermöglicht Vortrag zum Thema Erbrecht NEU im Technologiezentrum Freistadt!
Zum Jahresbeginn 2017 wurde das österreichische Erbrecht grundlegend reformiert.
Die mit 1. Jänner 2017 in Kraft getretenen Neuerungen gelten für alle Todesfälle, die sich ab diesem Zeitpunkt ereignen. Im Folgenden werden die zentralen Änderungen durch die Erbrechtsreform dargestellt.
· Pflichtteilsrecht (ab sofort entfällt der Pflichtteilsanspruch der Eltern des Verstorbenen)
· Lebensgefährten erhalten erstmalig ein außerordentliches Erbrecht
· Neue Formvorschriften für die Erstellung eines Testamentes
· Automatische Aufhebung von Testamenten durch eine Scheidung
· Pflegevermächtnis (erstmalig werden Pflegeleistungen naher Angehöriger berücksichtigt
· Erweiterung der Enterbungsgründe und vieles mehr…..
Am Donnerstagabend ermöglichte der ÖAAB Freistadt einen Vortrag, gehalten von den Rechtsanwälten Michael und Christian Hennerbichler, beide von der Rechtsanwaltskanzlei Teufer-Peyrl & Hennerbichler, zum Thema Erbrecht NEU.
Wie sehr das Thema die Menschen interessierte, zeigte einerseits die Anzahl der Besucher und andererseits die vielen Fragen, die gestellt wurden und von beiden Anwälten kompetent und verständlich beantwortet wurden.
Durch die zahlreichen praktischen Beispiele, die eingebracht wurden, konnte man sohin auch für besseres Verständnis sorgen.





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