Harte "Park-Linie" in Freistadt
Viele Facebook-User pfeifen jetzt aufs Einkaufen im FMZ

Kleingedrucktes regiert die Welt: Aushang von Loyal Parking bei der Einfahrt zum FMZ Freistadt. | Foto: MeinBezirk/Roland Wolf
  • Kleingedrucktes regiert die Welt: Aushang von Loyal Parking bei der Einfahrt zum FMZ Freistadt.
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FREISTADT. Für zahlreiche Reaktionen auf Facebook sorgte unser Bericht über die Zahlungsaufforderung der Firma Loyal Parking, die Eva-Maria Röbl aus Neumarkt im Mühlkreis ins Haus geflattert ist. Sie hat die Parkzeit vor dem Fachmarktzentrum (FMZ) in der Industriestraße in Freistadt um zwölf Minuten überschritten, weil sie sich kurz mit einer Freundin unterhalten hatte. Die Folge: Loyal Parking, von der FMZ GmbH mit Sitz in Kufstein für die Parkraumbewirtschaftung beauftragt, verlangte von der Neumarkterin ein Bußgeld in der Höhe von 110 Euro.

Online-Shops profitieren

Die meisten User empfinden – so wie die Geschädigte selbst – die Strafe als unverschämt hoch. „So werden diverse Geschäfte vor Ort ruiniert, die Online-Shops profitieren von solchen Dummheiten“, meint ein Kommentator auf Facebook. „Na, dann fahren wir halt zukünftig wieder in die Plus City einkaufen“, schreibt der Lasberger Roman Gutenthaler, der ein Fotostudio in Gutau betreibt. Andere sprechen von reiner Abzocke.

„Deutlich überschritten“

Inzwischen hat sich die Loyal Parking GmbH schriftlich gemeldet: „Die Bewirtschaftung der Parkfläche vor dem FMZ Freistadt erfolgt auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zwischen Loyal Parking und dem Flächenbetreiber. Ziel ist es, die geregelte und faire Nutzung der privaten Parkfläche sicherzustellen. Die Höhe der angesetzten Vertragsstrafe wird standortbezogen in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. Da es sich um einen privaten Parkplatz handelt, findet der öffentliche Bußgeldkatalog keine Anwendung. Vielmehr gelten die vertraglichen Nutzungsbedingungen, auf die bereits an der Einfahrt sowie auf den Hinweisschildern vor Ort deutlich hingewiesen wird. Durch das Befahren der Fläche kommt ein Parkvertrag mit Loyal Parking zustande. Wird die zulässige Höchstparkdauer deutlich überschritten, ist die Vertragsstrafe vertraglich vorgesehen.“

„Autofahrer abkassieren“

Für Loyal Parking ist also das Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer um zwölf Minuten schon „deutlich“. Diese harte Linie ist für viele Leser jedenfalls Grund genug, um dort in Zukunft weniger oder gar nicht mehr einzukaufen. So schreibt eine junge Frau: „Sorry, aber mich habt ihr jetzt komplett an den Online-Handel verloren.“ Und ein Mann aus Unterweißenbach kommentiert: „Traurig, dass man Autofahrer so abkassieren muss. Kein Wunder, dass die Leute immer mehr bestellen und nicht mehr einkaufen gehen.“ Die Vorgehensweise von Loyal Parking ruft auch Sarkasmus hervor: „So viel Kleingedrucktes, wenn das alles gelesen werden muss, hat man die Parkzeit schon vor dem Einkauf überschritten.“

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