Umwelt und Natur
Viele Hürden beim Gründen von Energiegemeinschaften

- Irene Bäuchler und Markus Schwarz beim Vortrag zum Thema „Energiegemeinschaften" in Seekirchen.
- Foto: Emanuel Hasenauer
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Kürzlich fand in der Gemeinde Seekirchen im Pfarrsaal ein Vortrag zum Thema „Energiegemeinschaften" statt. Die Veranstalterin Irene Bäuchler führte durch den Abend und Markus Schwarz vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) informierte das Publikum über die wichtigsten Neuigkeiten zum Thema.
SEEKIRCHEN, THALGAU. Die Veranstalterin des Vortragsabends Irene Bäuchler aus Seekirchen führte im Pfarrsaal Seekirchen durch den Abend und Markus Schwarz vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) informierte das Publikum darüber, wie man eine Energiegemeinschaft gründet. „Wir vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) sind die Anlaufstelle für Energiegemeinschaften in Salzburg."
Über die Energiegemeinschaften

- Der Vortrag in Seekirchen begeisterte die vielen Bürgerinnen und Bürger.
- Foto: Emanuel Hasenauer
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Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mehreren Teilnehmern, um gemeinsam Energie zu produzieren und zu verwerten. Neue rechtliche Rahmenbedingungen erlauben unterschiedliche Modelle, wie Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) oder Bürgerenergiegemeinschaften (BEG). Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein sowie Gemeinden, Behörden oder KMUs. Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich. Erneuerbare Energieträger stehen dabei im Fokus. Eine weitere Besonderheit ist die lokale Eingrenzung. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bringt seit kurzem neue Möglichkeiten. Ziel des Gesetzes ist, die Stromversorgung des Landes bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers und müssen innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein. Für eine Bürger-Energiegemeinschaft (BEG) gelten ähnliche Regeln.
Gründung birgt viele Hürden
Markus Schwarz sprach im Zuge seines Vortrages das Projekt der ersten kommunalen EEG Salzburgs in Thalgau an. Seit vier Jahren produziert eine Photovoltaikanlage auf dem Seniorenwohnheim in Thalgau Strom, um dieses und den Kindergarten mit Energie zu versorgen. Außerdem wurde auch auf dem Gemeindeamt eine Anlage mit 27,5 Kilowatt-Peak errichtet. Der auf der Anlage nicht vor Ort verbrauchte Strom wird über das Umspannwerk Hof in der Region verteilt. Die Veranstalterin des Vortragsabends zum Thema EEGs, Irene Bäuchler, und einige Teilnehmer des Vortrags wollten ebenfalls eine EEG gemeinsam mit der Gemeinde Seekirchen gründen. Dass man hier eine EEG startet, davon sei man laut Bäuchler aber meilenweit entfernt. Sie erklärt: „Die Gemeinde zeigt kein Interesse an einer EEG". Von Seiten der Gemeinde heißt es, dass man die erzeugte Energie für die Gemeindegebäude benötige und eine Bürgerbeteiligung derzeit nicht interessant sei.
Der Bürgermeister von Seekirchen Konrad Pieringer sagt im Gespräch mit den BezirksBlättern Flachgau dazu: „Wir haben im Jahr 2022 eine PV-Anlage in der Schule in Betrieb genommen und es werden noch weitere PV-Anlagen montiert. Diese werden für das Schulzentrum, das Gemeindezentrum und den Kindergarten gebraucht. Wir möchten auch einen PV-Speicher für ein etwaiges Blackout machen. Das hat Priorität und die Gemeinde hat momentan kein Interesse, eine EEG im Sinne von Thalgau zu gründen, weil das für uns derzeit nicht sinnvoll ist. Wenn jemand eine EEG gründen will, ist das in Ordnung, braucht aber die Gemeinde nicht dazu."
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