Mit ihrer Hilfe gibt es keine Hürden mehr

- <b>Diskriminierung ade:</b> Ab Dezember müssen Geschäftslokale barrierefrei zugänglich sein
- Foto: KK
- hochgeladen von Bettina Knafl
Architektin Christina Erben ist im Bezirk Feldkirchen die einzige "Expertin für Barrierefreiheit".
FELDKIRCHEN. Ab 31. Dezember müssen Dienstleister, Handelsbetriebe, Behörden, Ämter sowie jene, die Leistungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wie Museen und Galerien, barrierefrei zugänglich sein. Die Feldkirchnerin Christina Erben hat die Ausbildung "Experte für Barrierefreiheit" abgeschlossen und steht Unternehmen zur Seite. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Kärntner Bauvorschriften, ÖNormen und OIB-Richtlinien eingehalten werden.
Unüberwindbare Hürden
"Eine Diskriminierung besteht schon, wenn sich eine Person mit Behinderung diskriminiert fühlt, wenn die Eingangsstufen eines Geschäftslokals unüberwindbar sind", sagt Erben und fügt an, dass es hier nicht nur um gehbeeinträchtigte Menschen handelt. "Sehbehinderte oder Hörbehinderte haben auch mit Barrieren zu kämpfen." Jeder Betrieb hat andere Voraussetzungen und Gegebenheiten. "Barrierefreiheit bedeutet nicht eine integrierte Rampe in der Eingangsstufe", sondern auch Platzbedarf und Bewegungsflächen, Gestaltung mit Kontrasten, Bedienbarkeit von Türen, Parkplatz, Eingangsbereich, sanitäre Einrichtung, Treppe oder Aufzug.
Für die Kunden
Feldkirchner Betriebe gehen schon auf die Bedürfnisse ihrer Kunden ein und bieten Lieferservice, Assistenz bei Lebensmittelgeschäften oder Lesehilfen bei Einkaufswagen an. Abschließend fügt Erben an, dass Umbauten nicht nur für körperlich beeinträchtigte Menschen von Vorteil sind. "Eltern mit Kinderwagen, kurzfristige Beeinträchtigung durch Verletzungen oder Betagte profitieren auch davon".
Das Bundesgesetz
Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten, das in allen Lebensbereichen die Gleichstellung von Personen mit Behinderungen regelt. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Gebäude wie Geschäftslokale, wobei aufgrund einer Übergangsbestimmung die Barrierefreiheit für Gebäude erst nach dem 31. Dezember 2015 erreicht sein muss.


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.