PHC
Primärversorgungszentrum Donaustadt – das sagt die betroffene Ärztin zur Kündigung seitens der WGKK

- 2017 wurde das PHC gegenüber vom SMZ Ost eröffnet. Nun wurde der Vertrag durch die Wiener Gebietskrankenkasse gekündigt.
- Foto: Sellner
- hochgeladen von Conny Sellner
Nach der Kündigung des Vertrag mit dem Primärversorgungszentrum (PHC) seitens der Wiener Gebietskrankenkasse zeigt sich die betroffene Ärztin kämpferisch. Gegenüber der bz erläutert Sie die genauen Details hinter der Kündigung.
Was ist der Grund für die Kündigung des PHC seitens der Wiener Gebietskrankenkasse?
Dr. Regina Ewald: "Der einzige WGKK-Kündigungsgrund ist, dass sich zwei Gesellschafterinnen unserer Primärversorgung durch andere Ärzte vertreten lassen."
Also stimmt es nicht, dass nur noch Sie ständig im PHC praktizieren?
"Aktuell sind in unserer Primärversorgung Donaustadt vier Ärztinnen zwischen jeweils 10 und 50 Wochenstunden regelmäßig tätig. Die tägliche und umfassende Patientenversorgung erfolgt somit je nach Patientenaufkommen in ärztlicher Einfach- bis Dreifachbesetzung gemeinsam mit unseren Diplomierten KrankenpflegerInnen und OrdinationsassistentInnen."
Ist die Kündigung Haben Sie vor, gegen die Kündigung vorzugehen?
"Zwecks GesellschafterInnenwechsel (damit die bei uns arbeitenden Ärztinnen auch Gesellschafterinnen werden können) war daher eine neuerliche Ausschreibung seit Juni 2019 geplant. Trotz mehrmaliger wiederholter Ersuchen durch die Geschäftsführung der Primärversorgung Donaustadt stimmte die WGKK einer neuerlichen Ausschreibung jedoch nicht zu. Stattdessen erfolgte durch die WGKK während der urlaubsbedingten Abwesenheit wichtiger Entscheidungsträger und Rechtsvertreter die plötzliche Vertragskündigung. Diese wurde durch unsere Rechtsvertretung selbstverständlich fristgerecht bei der Landesschiedskommission beeinsprucht, da die Kündigungsgründe nicht vorliegen. Eine rechtswirksame Vertragskündigung liegt somit nicht vor."
Welchen Grund vermuten Sie wirklich hinter der Kündigung?
"Es ist anzunehmen, dass seitens der Stadt Wien/MA24 kein Interesse mehr besteht, zusätzlich zur geplanten SMZO-Erstversorgungsambulanz auch die Primärversorgung Donaustadt weiter als Pilotprojekt zu halten. Und das, obwohl die Primärversorgung Donaustadt vor zwei Jahren auf massives Drängen der Stadt Wien und mit bekannt strengen Standortvorgaben vis a vis des SMZO im Jahr 2017 mit hohem Aufwand und persönlichem Einsatz aufgebaut und seither höchst erfolgreich entwickelt wurde. Die Einigung mit der WGKK und der Stadt Wien/MA24 erfolgte unter der Bedingung eines auf fünf Jahre befristeten und somit innerhalb dieser Frist nicht kündbaren Vertrages."
Gab bzw. gibt es genug Patienten, um ein PHC an diesem Standort zu rechtfertigen?
"Das Primärversorgungszentrum wurde von Anbeginn an intensivst von den Patienten angenommen. Dies insbesondere natürlich zur Urlaubszeit, wenn rund die Hälfte der benachbarten praktischen Ärzte auf Urlaub sind. Während dieser Urlaubszeit waren wir auch heuer wieder extrem ausgelastet und versorgten den Patientenansturm in bis zu 60 Wochenstunden. Bereits seit dem ersten Ordinationsjahr ist das Team in der Primärversorgung Donaustadt nachweislich überdurchschnittlich versorgungswirksam - dies schriftlich bestätigt durch Anerkennung des SVÖ-Ausgleichs durch die WGKK."
Wie geht es aktuell weiter?
"Uns ist immens wichtig zu betonen, dass unsere Primärversorgung Donaustadt weiterhin täglich im Vollbetrieb geführt wird und die tägliche Versorgung aller Patienten durch unser Team weiterhin gesichert ist. Wie bisher wird jeder einzelne Patient ohne Voranmeldung während unserer Öffnungszeiten und bei Bedarf auch darüber hinaus von unserem Team rundum betreut."
Das sagt die WGKK dazu
Auf Nachfrage bei der Wiener Gebietskrankenkasse wird darauf verwiesen, dass aus Datenschutzgründen und aufgrund des laufenden Verfahrens der Grund für die Kündigung nicht bekannt gegeben werden könne. "Die Kündigung wurde im Kündigungsschreiben aber ausführlich – unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage – begründet. Dies wurde auch davor in zahlreichen Gesprächen mit Dr.in Ewald besprochen", so die WGKK.
Die Kündigung tritt frühestens mit 31. Dezember 2019 in Kraft – "das heißt, dass das PHC SMZO bis dahin jedenfalls geöffnet hat", so die WGKK. Falls das PHC nicht weitergeführt werden kann, würden die freiwerdenden Stellen je nach Bedarf in Form von Einzel- oder Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin ausgeschrieben. "Der Bedarf wird hier im Vorfeld mit der Stadt Wien und der Ärztekammer für Wien ermittelt", so die Wiener Gebietskrankenkasse.
Hier lesen Sie alles zur Eröffnung des PHC Donaustadt am 4. September 2017.


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