Frühestens 2025 umsetzbar
Ende für Kassenzettel unter 30 Euro gefordert
Gastronomie und Handel wehren sich gegen "Zettelwirtschaft" und sprechen sich für Ende verpflichtender Kassenzetteln bei Summen unter 30 Euro aus.
ÖSTERREICH. Der Handel und die Gastronomie starten einen neuen Anlauf, um der Zettelwirtschaft mit Rechnungen ein Ende zu bereiten. Verpflichtende Kassenzettel bei Beträgen unter 30 Euro sollen künftig abgeschafft sein, berichtet der "Standard" am Freitag. Bereits im August 2023 hatte sich die ÖVP dafür eingesetzt, jedoch blieben die Bemühungen erfolglos.
Kassenbon erst ab 30 Euro verpflichtend
Kassenzettel für kleine Summen würden sich täglich über 1.500 Kilometer erstrecken und damit Unmengen an Holz verbrauchen, so der Chef des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Kurt Egger, gegenüber Ö1.
Christoph Matznetter, Vizepräsident der Wirtschaftskammer und SPÖ-Wirtschaftssprecher, plädiert für eine Grenze von 50 Euro und stimmt so mit anderen Funktionären anderer Parteien überein. Wenn eine Konsumentin oder ein Konsument auch bei Beträgen unter 50 Euro einen Beleg wünscht, so solle sie oder er diesen auch bekommen. Innerhalb der Wirtschaftskammer habe man sich dem Standard zufolge auf eine Grenze von 30 Euro geeinigt. Ein entsprechender Abänderungsantrag sei bereits im Juni diesen Jahres dem Wirtschaftsparlament übergeben worden. Alle Parteien sollen diesem auch zugestimmt haben.
Umsetzung frühestens 2025
Eine solche Gesetzesänderung könne es frühestens Mitte nächstes Jahr geben, schätzt Matznetter. Das Finanzministerium ließ gegenüber dem ORF wissen, dass derzeit die Digitalisierung der Belegerteilung angedacht und der Vorschlag geprüft werde.
Einige Supermärkte bieten bereits eine digitale Rechnung an. So etwa Spar, wo die Rechnung in gewohnter Optik in der App aufgerufen werden kann. Dadurch habe man bereits im ersten Jahr 444 Kilometer Papier gespart, heißt es. Lidl Österreich gibt an, sich bereits 11,5 Bons aus Papier durch die Digitalisierung erspart zu haben.
Die Arbeiterkammer gibt zu bedenken, dass Kundinnen und Kunden bei einer Digitalisierung meist persönliche Daten, wie Name oder E-Mail-Adresse, angeben müssten. Die Rechte und um die Gewährleistung müsse man ebenfalls bedenken, so AK-Expertin Gabriele Zgubic zum Standard.
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