Reisepass, Führerschein und Co
Bundesgebühren steigen wohl kräftig an
Um das Budgetdefizit zu verringern, planen ÖVP und FPÖ auch eine Anpassung der seit 2011 nicht erhöhten Bundesgebühren an die Inflation. Den Österreicherinnen und Österreichern drohen dadurch spürbare Kostensteigerungen bei der Ausstellung neuer Reisepässe, Führerscheine oder Kfz-Zulassungen.
ÖSTERREICH. Seit 2011 hat das Finanzministerium die Bundesgebühren nicht mehr angepasst, weshalb die Kosten für die Ausstellung amtlicher Dokumente auf dem Preisniveau des Jahres 2010 verblieben. Geht es nach den Sparplänen der Koalitionsverhandlerinnen und -verhandler von FPÖ und ÖVP sollen die Gebühren nun aber wieder valorisiert werden. Die blau-türkise Regierung erwartet sich davon 65 Millionen Euro.
Für die Bürgerinnen und Bürger würde die inflationsbedingte Anpassung deutliche Mehrkosten bei Behördengängen bedeuten. Seit 2011 betrug die Inflation laut Statistik Austria insgesamt 43,6 Prozent. Somit könnten auch die Kosten für die Ausstellung von Reisepass, Führerschein und Kfz-Zulassung um diesen Betrag erhöht werden.
Reisepass könnte erstmals über 100 Euro kosten
Sollten FPÖ und ÖVP die Bundesgebühren tatsächlich um beinahe 44 Prozent anheben, würde die Ausstellung eines neuen Reisepasses laut Berechnungen der APA von derzeit 75,90 Euro auf etwa 109 Euro steigen. Für einen Expresspass müssten die Österreicherinnen und Österreicher künftig 143 statt der bisherigen 100 Euro bezahlen. Der Preis für einen Eintagesexpresspass würde sich von 220 auf 316 Euro erhöhen.
Auch Personalausweis und Zulassungsschein teurer
Neben dem Reisepass wären auch andere amtliche Dokumente von der geplanten Anpassung betroffen. Ein Personalausweis würde statt derzeit 61,50 Euro künftig etwa 88 Euro kosten. Die Erteilungsgebühr für einen Führerschein würde sich von 60,50 Euro auf etwa 87 Euro erhöhen. Eine Kfz-Zulassung dürfte künftig rund 172 Euro kosten, statt wie bisher 119,80 Euro.
Der Gebührenstopp seit 2011 galt nicht für alle Bundesgebühren, die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. So gab es seitdem etwa Anpassungen bei den Gebühren für die Beantragung und Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sowie für Einreise- und Aufenthaltstitel, einschließlich Visagebühren.
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