ÖGB informiert
Ski-WM-Schauen im Job kann Konsequenzen haben

Wer ohne Absprache die Ski-WM in Saalbach-Hinterglemm im Job streamt oder alkoholisiert zuschaut, riskiert laut Arbeitsrecht Konsequenzen. | Foto: Pixabay
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  • Wer ohne Absprache die Ski-WM in Saalbach-Hinterglemm im Job streamt oder alkoholisiert zuschaut, riskiert laut Arbeitsrecht Konsequenzen.
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Ab Dienstag jagt in Saalbach-Hinterglemm der Ski-WM-Hype die nächsten zwei Wochen auch Büros und Betriebe. Da fast alle Rennen in die reguläre Arbeitszeit fallen, gibt der ÖGB klare Regeln für Wintersportfans.

ÖSTERREICH. „Arbeitsrechtliche Pflichten gelten auch während der WM – geheime Streams oder Alkohol am Arbeitsplatz können zum Jobrisiko werden“, warnt Michael Trinko, Arbeitsrechtsexperte der Gewerkschaft.

Livestreams: Update ja, Marathon nein

Fernsehen während der Arbeitszeit ist in den meisten Berufen tabu – Ausnahmen gelten laut Trinko nur in Branchen mit betriebsüblichen Übertragungen, etwa Gastronomie. „Prinzipiell: Nein. In den meisten Jobs ist Fernsehen weder üblich noch erlaubt“, erklärt er. Erlaubt der Chef eine kurze Ausnahme, darf die Leistung aber nicht leiden.

Private Internetnutzung erlaubt? Dann seien Ergebnisabfragen legitim. „Ein komplettes Rennen zu streamen ist nicht erlaubt“, betont Trinko. Hintergrund: Längere Streams beeinträchtigen nicht nur die Produktivität, sondern könnten auch Firmennetze überlasten.

Die Ski-WM 2025 startet am 4. Februar – für Fans gilt jetzt: Job nicht vergessen! | Foto: Hermann Luckeneder
  • Die Ski-WM 2025 startet am 4. Februar – für Fans gilt jetzt: Job nicht vergessen!
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Gehaltskürzung beim Dauerstreaming

Wer trotz Verbot stundenlang Events verfolgt, riskiert laut ÖGB empfindliche Sanktionen. „Der Arbeitgeber darf in solchen Fällen das Einkommen kürzen“, stellt der Experte klar.

Ähnlich wie beim TV gilt: Ist das Radiohören im Job üblich, dürfen Beschäftigte auch WM-Updates lauschen. Trinko warnt aber: „Ablenkung oder Störungen der Kolleg:innen sind unbedingt zu vermeiden.“

Alkoholverbot gilt auch für WM-Siege

Ein Bierchen zur Feier des Tages? „Besteht ein Alkoholverbot, gilt es auch bei Sportevents“, so der Gewerkschafter. Selbst in Betrieben ohne generelles Verbot seien Maschinen oder Fahrten unter Einfluss tabu: „Selbstgefährdung oder Risiko für andere ist strikt zu vermeiden.“

Urlaub muss frühzeitig vereinbart werden – spontanes Fernbleiben ist riskant. „Vorgaukeln einer Krankheit ist ein Entlassungsgrund“, unterstreicht Trinko. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Überstunden reduzieren oder Gleitzeit nutzen.


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