Projekt aus FPÖ-ÖVP Ära
Zadic sieht verstaatlichte Asylberatung positiv

Asylwerber werden seit dem 1. Dezember 2020 von der verstaatlichten Agentur BBU betreut. | Foto: unsplash
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  • Asylwerber werden seit dem 1. Dezember 2020 von der verstaatlichten Agentur BBU betreut.
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Seit rund einem halben Jahr ist die Flüchtlingsbetreuung in Österreich wieder verstaatlicht, darunter auch die Rechtsberatung. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zog am Freitag eine erste Bilanz und die war positiv.

ÖSTERREICH. Noch aus der Ära der türkis-blauen Regierung stammen die Pläne, die von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen organisierte Flüchtlingsbetreuung zurück in die Hände des Staates zu geben. Die Rechtsberatung wanderte ebenfalls in die neu errichtete Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Sie war bis dahin in den Händen von NGOs gelegen. 

Für Zadic sei die Rechtsberatung absolut unabhängig, auch die personelle Kontinuität sei gewahrt geblieben. Unabhängigkeit sei ebenso gewahrt worden wie Vertraulichkeit. Dazu gebe es einen Qualitätsbeirat. Die Ressortchefin sieht die Qualitätsstandards gewahrt, teils sogar ausgebaut, da nun zwingend Personal zum Einsatz kommt, das ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen hat. 

 Zadic bilanziert die verstaatlichte Beratung positiv. | Foto: BKA/Andy Wenzel

Die Vorsitzende ist die Chefin der Richter-Vereinigung Sabine Matejka, die einmal pro Jahr Vorschläge und Empfehlungen erstatten werde. Bisher sei die Zusammenarbeit mit der BBU sehr gut. Kontakt will Matejka auch mit der Kindeswohl-Kommission unter der ehemaligen OGH-Präsidentin Irmgard Griss aufnehmen, die von Vizekanzler Werner Kogler (ÖVP) nach der umstrittenen Abschiebung einiger Kinder nach Georgien und Armenien eingesetzt worden war.

Laut BBU-Chef Andreas Achrainer sei es schwer gewesen, in der Pandemie die neue Behörde aufzubauen. | Foto: Feelimage / Matern
  • Laut BBU-Chef Andreas Achrainer sei es schwer gewesen, in der Pandemie die neue Behörde aufzubauen.
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Generell bekommen alle Flüchtlinge mit einem negativen Bescheid ein Angebot der Rechtsberatung durch die BBU. Hier wird dann über die Entscheidung aufgeklärt und eine Perspektivenabwägung gegeben. In den ersten fünf Monaten habe man in 3.600 Fällen eine Bescheidberatung durchgeführt. In mehr als 1.000 Fällen seien Rechtsmittel erhoben worden.

Dass es gerade in Pandemie-Zeiten nicht leicht gewesen sei, die neue Behörde aufzubauen, schilderte BBU-Chef Andreas Achrainer. So habe man alleine zwölf Standorte in Bundesländern in zentraler Lage finden müssen. Gleich 700 Mitarbeiter seien in die BBU gewechselt.

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