EU-Wahl 2024
Was du bei der Stimmabgabe am Wahlsonntag beachten musst
Am Sonntag, 9. Juni, wählt Österreich seine Vertreterinnen und Vertreter für das Europäische Parlament. Damit bei deiner Stimmabgabe auch wirklich nichts falsch läuft, erhältst du hier alle wichtigen Informationen, die du für das Ausfüllen deines Stimmzettels benötigst.
ÖSTERREICH. Bereits am Donnerstag startete die mehrtägige Europa-Wahl, als am Morgen die Wahllokale in den Niederlanden geöffnet wurden. In Österreich finden die Wahlen traditionellerweise am Sonntag statt. Die ersten der 9.856 Wahllokale sperren die Türen bereits um 6 Uhr auf, die meisten anderen folgen dann um 7 oder 8 Uhr. Wahlschluss ist in ganz Österreich spätestens um 17 Uhr, wobei sich die Öffnungszeiten von Region zu Region unterscheiden können.
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an der Europa-Wahl sind alle Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Aber auch EU-Bürgerinnen und -Bürger, die hierzulande ihren Hauptwohnsitz und sich bis zum Stichtag am 26. März 2024 in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen haben, dürfen in den Wahllokalen ihre Stimme abgeben. Für Auslandsösterreicherinnen und -österreicher lief die Frist zur Eintragung in die Wählerevidenz am 25. April 2024 aus. Von der Wahl ausgeschlossen sind sämtliche Personen, denen infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das aktive Wahlrecht entzogen wurde.
Wo kann ich wählen?
Grundsätzlich üben Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes aus. Alternativ kann jedoch auch in einem anderen Wahllokal oder per Brief gewählt werden, wenn zuvor eine Wahlkarte bei der jeweiligen Gemeinde beantragt wurde. Wer die Frist für einen schriftlichen Antrag (5. Juni) verpasst hat, kann die Wahlkarte noch bis Freitag um 12 Uhr persönlich bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragen.
Achtung: Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf nur mehr mit dieser die Stimme abgeben. Wenn sie also verloren geht, bekommt man keine neue mehr. Wenn eine Wahlkarte kaputt geworden ist, kann sie nur dann an die Gemeinde zurückgegeben werden, wenn sie bisher nicht unterschrieben und zugeklebt wurde.
Wen kann ich wählen?
Insgesamt wählt Österreich heuer 20 Mitglieder für das Europäische Parlament, bei der letzten Wahl im Jahr 2019 waren es noch 19. Für den Einzug in das Parlament müssen die Parteien mindestens vier Prozent aller Stimmen auf sich vereinen.
Bei der heurigen Wahl stehen in Österreich sieben Parteien am Stimmzettel:
- Österreichische Volkspartei (ÖVP)
- Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
- Freiheitliche Partei Österreichs – Die Freiheitlichen (FPÖ)
- Die Grünen – Die Grüne Alternative (Grüne)
- NEOS – Das Neue Europa (NEOS)
- DNA – Demokratisch – Neutral – Authentisch (DNA)
- Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus (KPÖ).
Hier erfährst du mehr zu den jeweiligen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten:
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Wer keine Wahlkarte beantragt hat, braucht für die Stimmabgabe im Wahllokal lediglich einen amtlichen Lichtbildausweis, um den Stimmzettel zu erhalten. Darauf stehen die Namen der Parteien, die du wählen kannst. Kreuze die Partei an, die du wählen willst. Wenn mehr als eine Partei angekreuzt wird, ist die Stimme ungültig und wird somit nicht gezählt.
Neben den Namen der Parteien ist ein freies Feld für die Vorzugsstimme. Hier kannst du den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten hineinschreiben. Die Kandidatin oder der Kandidat muss von der Partei sein, die du angekreuzt hast, da ansonsten die Vorzugsstimme ungültig ist. Alternativ kannst du auch den Listenplatz der Person angeben. Eine Liste mit allen Namen und Nummern findest du im Wahllokal.
Wie werden Menschen mit Behinderung unterstützt?
Wählerinnen und Wähler mit Behinderung können mittels Briefwahl ihre Stimme abgeben oder den Besuch der "fliegenden Wahlkommission" beantragen, die Wahlberechtigte direkt an dem Ort, an dem sie sich befinden, aufsucht. Körper- oder sinnesbehinderte Menschen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, ist es erlaubt, sich bei der Stimmabgabe von einer Person, die sie selbst auswählen können, unterstützen zu lassen. Für blinde oder stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler gibt es eigene Stimmzettelschablonen, mit denen der Stimmzettel auch ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden kann.
Wann kommen die Ergebnisse?
Nach dem österreichweiten Wahlschluss um 17 Uhr werden die Stimmen bereits ausgewählt. Veröffentlicht werden dürfen die Ergebnisse aber erst nach dem EU-weiten Wahlschluss am späten Sonntagabend. Somit wird das Wahlergebnis erst nach 23 Uhr vorliegen. Dieses enthält heuer erstmals auch den Großteil der Wahlkarten, da nur noch ein kleiner Teil am Montag ausgezählt werden soll.
Informationen über den Wahlausgang gibt es in Österreich aber dennoch bereits um 17 Uhr, wenn die Nachrichtenagentur APA, der ORF und der Privatsender Puls24 gemeinsam eine Trendprognose veröffentlichen. Als Basis dafür gilt eine Wahltagsbefragung der Institute Foresight, ARGE Wahlen und von Peter Hajek. Dabei werden das voraussichtliche Wahlergebnis in Prozent sowie die Mandatsverteilung ausgewiesen. Wie bekannt gegeben wurde, werden die Daten voraussichtlich eine Schwankungsbreite von 2,5 Prozent haben.
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