Pensionsminus von acht Prozent
Schutzklausel für 2024 und 2025 gefordert
Seit wenigen Tagen ist klar: Die Pensionen steigen um 9,7 Prozent. Wer 2024 oder 2025 in Pension geht, müsse aber mit Einbußen rechnen, weil die hohe Inflationsanpassung erst verzögert ankommt. Seniorenrat und Arbeiterkammer (AK) fordern daher einen "Pensionsschutz" für jene, die 2024 und 2025 ihre Pension antreten.
ÖSTERREICH. Die Pensionsbeträge werden jährlich valorisiert. Allerdings entspricht die Grundlage der Lohnsteigerung von vor zwei Jahren, erklärt Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung in der AK im Ö1-Morgenjournal. "Aus diesem Grund sind die guten Lohnentwicklungen, die die Gewerkschaften errungen haben jetzt. Beim künftigen Pensionsantritt 2024/2025 könnten sie nicht mit berücksichtigt werden", so Panhölzl.
Minus von 8 Prozent bei Pensionsantritt 2024/25
Um beim Pensionsantritt eine möglichst hohe Pension zu bekommen, bestehe durch die verzögert ankommende Valorisierung gar ein Anreiz den Ruhestand vorzuziehen. Anstatt 2024 oder 2025 könnten manche bereits heuer in Pension gehen wollen:
"Momentan wäre aufgrund der guten Pensionsanpassung – im Ausmaß von 9,7 Prozent – die Pension von denjenigen, die 2023 noch gehen, höher, wie von den Personen, die 2024 gehen bei gleichem Versicherungsverlauf."
Die Regierung plant nun eine Schutzklausel für den Pensionsjahrgang 2024, um die Lücke zwischen hoher Inflation und niedriger Anpassung zu schließen. "Wenn die Schutzklausel nicht kommen würde, würde das bedeuten, dass alle rund 100.000 Menschen, die nächstes Jahr in Pension gehen, ein Pensionsminus von acht Prozent hätten", so Panhölzl über die Unverzichtbarkeit der Schutzklausel.
Nicht klar ist allerdings, ob dieser Schutz auch für Pensionsantritte 2025 gelten soll. Das blieb bis zuletzt offen. Seniorenrat und AK fordern diese aber unbedingt. Die diesjährige hohe Pensionsanpassung würde erst 2026 spürbar werden.
40 Prozent von Schutzklausel ausgenommen
Kritik gibt es auch daran, dass nur Alterspensionen geschützt seien. Diese machen rund 60 Prozent der bevorstehenden Pensionsantritte aus, weiß Panhölzl: "40.000 Personen sind ausgeschlossen. Insbesondere sind das Schwerarbeiter:innen, Langzeitversicherte, Korridorpensionist:innen und Invaliditätspensionist:innen."
Die Schutzklausel wird immer dann wichtig, wenn der Lohnabschluss die Inflation nicht übersteigt. Bei der überaus hohen Inflation wie aktuell müsse man die Schutzklausel im Gesetz verankern, so der Sozialversicherungsexperte.
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